Am 1. April 2024 trat das Cannabis-Gesetz (CanG) in Kraft und brachte damit eine Teil-Legalisierung der Pflanze nach Deutschland. Doch insbesondere in den Reihen der Union wächst der Druck, das Gesetz zurückzunehmen. In den laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen ist das CanG daher erneut ein dicker Streitpunkt.
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Ein Jahr Cannabis-Gesetz
Über das Thema Cannabis wurde in den letzten Jahren ordentlich gestritten. Doch seit dem 1. April 2024 ist Besitz und Konsum unter bestimmten Bedingungen legal – ein Prestigeprojekt der ehemaligen Ampel-Regierung, besonders von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Trotz der Lockerung bleibt die Kritik am Gesetz auch ein Jahr später laut. Auch die Bilanz sorgt für gemischte Gefühle. Ein zentrales Problem bleiben vor allem die Bürokratiehürden: Polizei und Justiz sehen sich durch die neue Rechtslage nach wie vor belastet. Denn Verkauf und Weitergabe von Cannabis bleiben illegal, ebenso gelten strikte Konsumverbote in der Nähe von Schulen und Kitas. Die Polizei habe täglich mit den „Unzulänglichkeiten“ der Konsumregelung zu kämpfen, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Rückgang des Schwarzmarkts?
Auch die Frage, ob das Cannabis-Gesetz den illegalen Handel tatsächlich eindämmt, sorgt für Diskussionen. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, spricht von einer ernüchternden Bilanz. „Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele – Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes und Verbesserung des Jugendschutzes – wurden verfehlt“, antwortet Reinhardt auf Anfrage unserer Redaktion. Stattdessen florierten illegale Angebote weiter, während Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belastet würden.
Ganz anders sieht das Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Er spricht von einer Entlastung der Justiz und einem sichtbaren Rückgang von Strafverfahren. „Dass Polizei und Justiz weniger Arbeit haben, zeigt sich durch den Rückgang der Strafverfahren. Angebliche Mehrarbeit durch angeblich neue Auflagen gibt es real nicht“, erklärt Wurth unserer Redaktion. Obendrauf würden Cannabis-Konsumenten nicht mehr als Straftäter abgestempelt werden, die jederzeit mit Strafverfolgung, Überwachung und Diskriminierung rechnen müssen.
Ob das Gesetz tatsächlich zu weniger Straftaten führt, lässt sich derzeit nur punktuell sagen. Die bundesweite Kriminalstatistik soll erst in den nächsten Tagen kommen. Ein Blick nach beispielsweise Berlin zeigt aber: Dort gab es 2024 rund 3.754 weniger Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz – ein Rückgang um 29,6 Prozent.
CSU fordert Aus von CanG
Bleibt allerdings offen, wie lange das Cannabis-Gesetz noch bleibt. Denn die CSU wehrt sich stark gegen eine Fortführung des umstrittenen Ampel-Projekts. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Augsburger Allgemeinen“, man wolle „den Fehler der Ampel rückgängig machen und Cannabis wieder verbieten“.
Auch die Bundesärztekammer fordert ein Umdenken. „Aus medizinischer und suchtpräventiver Perspektive ist eine Rücknahme der Legalisierung dringend geboten. Deutschland braucht eine verantwortungsvolle Drogenpolitik, die sich nicht an politischen Wunschvorstellungen, sondern an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert“, so Ärztekammer-Präsident Reinhardt weiter.
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Georg Wurth warnt hingegen vor einer Rolle rückwärts: „Das Gesetz zurückzudrehen wäre eine erneute Kriegserklärung des Staates an harmlose Konsumenten.“ Ein Verbot würde vor allem dem Schwarzmarkt helfen, legale Strukturen hingegen zerstören. Stattdessen fordert er eine Weiterentwicklung der Legalisierung: „Eine neue Regierung sollte nach vorne schauen und weiter Richtung Marktregulierung gehen.“