Aufsehenerregender Gerichtsprozess in Leipzig! Das Bundesverwaltungsgericht führt am Mittwoch um 9 Uhr die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ fort.
Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft kündigte an, dass einzelne Äußerungen aus dem Magazin und deren Bewertung im Mittelpunkt stehen werden. Das Bundesinnenministerium hat auf mehr als 240 Seiten Belegstellen zusammengetragen.
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Wann fällt das Urteil im „Compact“-Gerichtsprozess?
Diese Beispiele sollen Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit belegen. Zusätzlich geht es um Vorwürfe des Rassismus und Antisemitismus. Das Gericht muss nun bewerten, ob diese Vorwürfe ausreichen, um „Compact“ dauerhaft zu verbieten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Hauptverhandlung vorsorglich auch den 12. Juni als weiteren Fortsetzungstermin angesetzt. Die Richter wollen sich ausreichend Zeit nehmen, um den komplexen Fall zu prüfen. Ein Urteil in dieser Woche gilt als unwahrscheinlich. Möglich ist jedoch, dass der Senat einen Verkündungstermin bekanntgibt. Das Gericht entscheidet in erster und letzter Instanz über Klagen gegen Vereinsverbote.
Faeser-Verbot zunächst einkassiert
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte „Compact“ am 16. Juli 2024 verboten. Sie bezeichnete das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Verbot führte zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“.
Im Eilverfahren setzten die Leipziger Richter das Verbot jedoch im vergangenen August vorläufig aus. Ein Triumph für Herausgeber Jürgen Rainer Elsässer. Seitdem kann „Compact“ wieder erscheinen. Nun entscheidet das Gericht im Hauptverfahren über die endgültige Rechtmäßigkeit des Verbots.
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