Vor der Wahl der neuen Verfassungsrichtern im Bundestag hatte die Union ihre Weigerung verteidigt, mit der Linkspartei nicht über eine Unterstützung der Kandidaten zu sprechen. Trotzdem ging am Ende alles durch bei der geheimen Wahl.
Der Bundestag stimmte am Donnerstag über die Neubesetzung von drei Richterstellen beim Bundesverfassungsgericht ab. Vor der Sommerpause gab es einen Skandal, weil es in der Unionsfraktion auf einmal Widerstand gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gab. Die gesamte Richterwahl musste abgesagt werden.
SPD-Kandidatin holt bestes Ergebnis – Stimmen reichen für alle
Brosius-Gersdorf zog ihre Kandidatur später zurück. Stattdessen schickten die Sozialdemokraten die Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger ins Rennen. Sie kam bei der Wahl im Parlament jetzt auf 446 Ja-Stimmen. Insgesamt nahmen 613 Abgeordnete teil an der Abstimmung – die Zweidrittel-Mehrheit wurde damit erreicht. Emmenegger bekam somit auch den größten Rückhalt aus dem Parlament.
Außerdem wurde Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold mit 440 Stimmen nach Karlsruhe geschickt. Auch sie wurde von der SPD nominiert. Etwas schwächer, aber mit ausreichender Mehrheit, wurde auch Arbeitsrichter Günter Spinner, Kandidat von CDU/CSU, bestätigt. Er kam auf 424 Ja-Stimmen.
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Union und SPD besetzen jeweils drei Sitze
Seit 2018 gilt die Formel 3:3:1:1. Das bedeutet, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter pro Senat vorschlagen können. Die Grünen und auch die FDP haben jeweils ein Vorschlagsrecht. Die Linke wurde, ebenso wie die AfD, bislang nicht berücksichtigt.




