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Bundestag vor schwieriger Entscheidung – „Könnte Leben retten“

Eine Gewissensfrage! Die Abgeordneten des Bundestages stehen vor einer Herausforderung. Der Bundesrat hat schon entschieden.

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Bundestag: 5 überraschende Fakten über das Reichstagsgebäude

In diesem Video stellen wir dir fünf überraschende Fakten über den Bundestag vor.

Sollte Schweigen auch Zustimmung bedeuten? Acht Bundesländer setzen sich für eine neue Organspende-Regelung in Deutschland ein. Sie streben die Einführung der Widerspruchslösung an, bei der alle Menschen automatisch als Organspender gelten, sofern sie dem nicht widersprechen. Jetzt ist der Bundestag am Zug!

Federführend ist Nordrhein-Westfalen, unterstützt von Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Initiative erhielt am Freitag eine Mehrheit im Bundesrat, nun liegt die Entscheidung beim Bundestag.

NRW-Minister Laumann treibt Gesetzesänderung voran

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begründet die Initiative mit der Notwendigkeit, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. „Die Regelung könne helfen, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und so Leben zu retten“, erklärte Laumann.

Aktuell müssen spendenwillige Personen ihren Willen aktiv dokumentieren. Die Länder argumentieren, dass viele Menschen zwar grundsätzlich zur Organspende bereit sind, dies aber nicht schriftlich festhalten. Studien zeigen, dass die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung bei über 80 Prozent liegt. Laumann sieht in der Widerspruchslösung die Chance, dieses Dokumentationsproblem zu lösen.

Statistiken verdeutlichen die Problematik. Im Jahr 2024 warteten rund 8.300 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, doch nur knapp 2.850 Organe wurden gespendet.

Bundestag muss schwierige Abwägung vornehmen

Die Befürworter der Widerspruchslösung verweisen auf erfolgreiche europäische Beispiele. Gegner wie Peter Dabrock, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, kritisieren jedoch, dass die Regelung das Vertrauen in die Transplantationsmedizin untergraben könnte.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz und die katholische Kirche lehnen die Widerspruchsregelung ab. Experten schlagen als Alternative eine Entscheidungspflicht vor. Dabei soll jeder Erwachsene bei einer Behörde wie dem Einwohnermelderegister zu seiner Haltung befragt werden. Diese Entscheidung soll jederzeit änderbar sein und in einem Zentralregister gespeichert werden.


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Der Bundestag steht nun vor einer schwierigen Entscheidung.

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