Tobias Rennerich, AfD-Kandidat und Schützenkönig in Schloß Holte-Stukenbrock, stand vor einer schwierigen Entscheidung. Der katholische Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften wiesen ihn auf ihren Unvereinbarkeitsbeschluss von 2021 hin. Dieser schließt Mitglieder der Rechtsaußen-Partei aus, weil deren Gedankengut laut der Deutschen Bischofskonferenz unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild sei.
Rennerich zog daraufhin die Konsequenzen und verließ die Partei. Der Fall lenkt den Blick auf ein größeres Problem, über das nun auch die „taz“ berichtet: die zunehmenden Konflikte zwischen Waffenbesitz, organisierter Schießsportkultur und der Mitgliedschaft in der AfD.
Innenminister beunruhigt: „Waffen gehören nicht in ihre Hände“
Die Innenministerien der Länder prüfen immer häufiger, ob AfD-Mitglieder mit Waffenbesitz eine Gefahr darstellen. Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg, sagte dazu: „Waffen gehören nicht in die Hände von Feinden unserer Demokratie.“
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Ereignisse wie die Beteiligung der Ex-AfD-Abgeordneten Birgit Malsack-Winkemann an Reichsbürger-Umsturzplänen oder ein bewaffnetes AfD-Mitglied bei den „Sächsischen Separatisten“ haben solche Bedenken verstärkt. In Sachsen-Anhalt begann man 2024, AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarten zu entziehen. Gerichte wie in Magdeburg wiesen Klagen gegen diese Maßnahmen ab, allerdings betonten sie, dass zusätzliche Vorkommnisse über die reine Parteimitgliedschaft hinaus notwendig seien, um Karten zu entziehen.
AfD-Mitglieder in Schützenvereine – eine Herausforderung
Der organisierte Schießsport steht ebenfalls vor Herausforderungen. Während katholische Schützenbruderschaften solche Mitglieder ausschließen, hat der Deutsche Schützenbund (DSB) keinen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. Stattdessen erklärt er sich in der Wiesbadener Erklärung von 2024 allgemein gegen Extremismus, nennt aber die AfD nicht ausdrücklich.
Stephan Thon, Präsident des Thüringer Schützenbundes, sieht gegenüber der Zeitung „taz“ hier „ein großes Problem“. Vereine könnten nicht handeln, weil sie weder wüssten, wer AfD-Mitglied ist, noch rechtliche Möglichkeiten hätten, solche Personen auszuschließen. Zudem befürchten sie, im Fall von Gerichtsverfahren ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren.
AfD-Mitglieder bringen so weiterhin Konfliktpotenzial in den Schießsport. Ob die AfD weiterhin Einfluss im Schießsport ausüben kann, bleibt eine offene Frage, die sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Klärung verlangt.
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