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Schwerer Raub: Ist der Angeklagte gar nicht schuldfähig?

Schwerer Raub: Ist der Angeklagte gar nicht schuldfähig?

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Symbolbild Foto: dpa

Salzgitter/Braunschweig/Gifhorn. 

Im Grunde ist der Fall aufgeklärt – der 27-jährige Angeklagte aus Salzgitter, der sich seit Montag vor dem Landgericht Braunschweig wegen schweren Raubes verantworten muss, hat die beiden ihm vorgeworfenen Taten gestanden. Trotzdem ist nicht mit einem schnellen Urteil zu rechnen: Das Gericht unterbrach den Prozess für einige Monate.

Ein psychiatrischer Gutachter hegt nämlich Zweifel an der Schuldfähigkeit des 27-Jährigen: Seine Frage, ob er vor und während der Taten Stimmen gehört habe, bejahte der junge Mann, der inzwischen im Diakonie-Heim Kästorf (Landkreis Gifhorn) lebt.

Verteidigung stimmt Untersuchung zu

Doch auch andere Verhaltensweisen lassen den Facharzt am Gesundheitszustand des Angeklagten zweifeln – allerdings hatte die Verteidigung es bisher abgelehnt, den Mann begutachten zu lassen. Nach dem Prozessauftakt am Montag und einer Beratung der Beteiligten in einer Verfahrenspause kann der Arzt den 27-jährigen nun demnächst eingehend untersuchen; deshalb setzte die I. Große Strafkammer den Prozess bis Herbst aus.

Rentnerin mit Messer bedroht

Damit geht es nur noch um die Frage, ob und wie streng der junge Mann für sein Handeln belangt werden kann. Seine Täterschaft hat er durch sein Geständnis eingeräumt: Demnach ist er im Juni vergangenen Jahres in Salzgitter-Bad in eine Wohnung eingedrungen und hat neben 70 Euro Bargeld zwei Laptops, eine Playstation und ein Sparbuch gestohlen.

Bereits fast zwei Jahre zurück liegt der erste Raub, für den er sich verantworten muss: Mit einer Maske getarnt, hat er laut Anklage im Zentrum von Salzgitter-Bad eine 78-jährige Frau auf der Straße mit einem Küchenmesser bedroht und ihr die Handtasche entrissen. Darin befand sich unter anderem das Portemonnaie mit 280 Euro Bargeld.