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Raser wegen Unfalltods von vier Frauen vor Gericht

Raser wegen Unfalltods von vier Frauen vor Gericht

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Den Einsatzkräften bot sich nach dem Unfall im Februar auf der Nord-Süd-Straße ein Bild des Grauens. Foto: Rudolf Karliczek

Salzgitter. 

Ein 25-jähriger Autofahrer muss sich am morgigen Freitag vor dem Amtsgericht Salzgitter wegen des Unfalltodes von vier Frauen Anfang Februar dieses Jahres verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält ihm fahrlässige Tötung in vier Fällen vor.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist nur ein einziger Verhandlungstag vorgesehen, während dem ein Sachverständiger und fünf Zeugen aussagen sollen. Als Nebenkläger treten zwei Angehörige der getöteten Frauen im Alter zwischen 67 und 91 Jahren auf.

Raserei als Unfallursache?

Zwar hatte die 67-jährige Fahrerin des VW Tiguan laut Ermittlungsergebnis die Vorfahrt des 25-jährigen Mercedes-Fahrers verletzt, als sie von der Nord-Süd-Straße nach links in die Engeroder Straße abbiegen wollte. Dass nun aber der junge Mann vor Gericht steht, hängt mit seiner damals offenbar gefahrenen Geschwindigkeit zusammen: Die Tachonadel seines Mercedes war offenbar bei 140 stehen geblieben – zulässig sind an der Unfallstelle nur 70 Stundenkilometer.

Im Falle seiner Verurteilung drohen dem 25-Jährigen theoretisch bis zu fünf Jahre Haft. Dass morgen jedoch ein solches Urteil fallen wird, gilt als unwahrscheinlich.

Üblicherweise sind Amtsgerichte für Fälle mit einer zu erwartenden Haftstrafe von maximal vier Jahren zuständig. Da morgen eine Einzelrichterin den Prozess leitet, sind maximal zwei Jahre Haft zu erwarten. Bei einer höheren Straf-Erwartung wäre das Landgericht Braunschweig zuständig.