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Salzgitter: Familienvater wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Salzgitter: Familienvater wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

hammer
Foto: dpa

Salzgitter. 

Vor dem Amtsgericht Salzgitter ist heute der 54-Jähriger Werner E. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der Salzgitteraner ist verheiratet, hat zwei Kinder und arbeitet im Wareneingang eines Unternehmens in der Region. Am 21. und 29. Mai 2015 hatte er in seinem privaten Fotolabor einer erst 13-jährigen befohlen, sich auszuziehen. Das Mädchen hatte dem Angeklagten vertraut und war zu ihm gekommen, um Fotos von sich machen zu lassen. Von Aktaufnahmen war aber nie die Rede gewesen. Anschließend hatte der Familienvater das Mädchen mit Öl eingerieben und unsittlich berührt.

Am 21. Juni 2015 wiederholte er dann das Gleiche bei einer ebenfalls erst 13-jährigen Geschädigten. Sie erstattete daraufhin Anzeige gegen Werner E. Am heutigen Prozesstag war die Geschädigte als Nebenklägerin anwesend – eine Aussage blieb ihr erspart. Dennoch wollte sie laut ihrer Anwältin unbedingt dabei sein. „Für meine Mandantin ist das eine Verarbeitungshilfe.“

Schmerzensgeld für die Mädchen

Im Vorfeld der Verhandlung kam es zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich: Der Angeklagte hatte den Geschädigten ein Schmerzensgeld in einer Höhe von 6.500 und 7.500 Euro gezahlt. Am Mittwoch vor Gericht gesteht er die Tat, entschuldigt sich leise bei den Opfern und bedankt sich bei den Mädchen für die Anzeige. „Das meine ich ehrlich.“

Die Eltern der Geschädigten und die Richterin waren sich einig: Mit Geld und Worten ist so eine Tat nicht gut zu machen. Der Staatsanwalt forderte eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Anwältin von einem der Mädchen schließt sich an: „Der Angeklagte hat das Vertrauen der Mädchen gnadenlos ausgenutzt. Immerhin blieb meiner Mandantin die Aussage durch sein Geständnis erspart.“

„Unglückliche Episode“

Der Verteidiger von Werner E. fordert eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Für seinen Mandanten sei es „…eine Episode, die sehr unglücklich gewesen ist.“ Bei den ebenfalls anwesenden Eltern der beiden Mädchen stieß diese Aussage auf Kopfschütteln und Unverständnis.

Am Ende der sehr kurzen Verhandlung wurde der Familienvater aus Salzgitter zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richterin begründet das Urteil damit, dass der Angeklagte bis dato nicht strafrechtlich auffällig gewesen ist, es einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben hat und er Reue gezeigt hat.