Bei einem Mann aus Salzgitter trudelt ein überraschender Brief ein. Absender ist die Stadt. Der Hinweis, den der Mann in dem Brief liest, ist allerdings kein positiver.
Einige sind nach der Meldung der Stadt Salzgitter verunsichert. Die Stadt klärt deshalb nun auf.
Salzgitter: Überraschender Brief der Stadt
In Facebook-Gruppen diskutieren einige Personen zu verschiedensten Themen ihres Wohnorts. So auch in einer Gruppe, in denen Mitglieder über aktuelle Nachrichten aus Salzgitter berichten. Ein Nutzer zeigte seine Zugehörigkeit zur Stadt auch in seinem Profil und postete darüber regelmäßig in der öffentlichen Facebook-Gruppe. Er hatte das Wappen Salzgitters als Profilbild. Doch das musste er nach einem Hinweis der Stadt nun ändern.
+++ C&A in Salzgitter: Gewissheit! Neuer Leerstand in Lebenstedt +++
Die Stadt Salzgitter wies ihn in einem Brief darauf hin, dass das Stadtwappen nicht ohne Genehmigung verwendet werden darf. Den gleichen Hinweis findet man auch auf der Webseite der Stadt. Das wusste der Mann allerdings, wie viele andere Facebook-Nutzer, nicht. Die Verwunderung über die Ermahnung hinterlässt deshalb viele Fragezeichen.
In diesen Fällen ist die Nutzung des Wappens erlaubt
„Ohne ausdrückliche Genehmigung der Stadt Salzgitter ist es nicht gestattet, das Stadtwappen zu verwenden, insbesondere es unzulässigerweise zu vervielfältigen oder gewerblich zu nutzen“, heißt es auf den Seiten der Stadt Salzgitter zur Nutzung des Stadtwappens. Auf Nachfrage von News38 erklärt die Stadt, dass das Wappen ein hoheitliches Wahrzeichen ist. „Bei der Verwendung des Stadtwappens besteht wie im Namensrecht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung. Das Wappen unterliegt hierbei einem erhöhten Schutz und darf nicht von jedermann geführt werden“, so die Stadt. Doch in dieser Regelung gibt es auch Ausnahmen.
Mehr News:
Die Stadt entscheidet von Fall zu Fall, ob das Wappen doch genutzt werden kann. Dabei muss das Anliegen der Antragstellerin oder des Antragstellers angemessen und gerechtfertigt sein, damit mit einem so typischen Zeichen wie dem Stadtwappen auf sich aufmerksam gemacht werden darf, erklärt die Stadt. Beispielsweise Vereinen und Verbänden eines Ortes wird die Nutzung des Stadtwappens häufig problemlos genehmigt. Politische Parteien hingegen dürfen das Wappen, weil die Stadt neutral auftreten muss, nicht nutzen. In den sozialen Medien greift das Verbot der kommerziellen Nutzung des Stadtwappens. Das liegt im Fall des Mannes aus Salzgitter, der das Wappen als Facebook-Profilbild nutzte, vor.
Bei Aufklebern an Autos ist das etwas anders. Wird der Sticker nicht-kommerziell genutzt, ist er gewohnheitsrechtlich erlaubt, stellt die Stadt Salzgitter klar. „Der Benutzer / die Benutzerin bezeugt damit die Verbundenheit mit der betroffenen Kommune, ohne den Eindruck oder den Anschein amtlicher Autorität hervorzurufen oder in Anspruch zu nehmen“, heißt es.