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Eintracht Braunschweig: Nazi-Aktion bei Heimsieg? Polizei ermittelt gegen Löwen-Fan

Schwere Vorwürfe beim Heimsieg von Eintracht Braunschweig gegen den SV Sandhausen. Die Polizei ermittelt gegen einen Löwen-Fan.

© imago images (Montage News38)

Die traditionsreiche Geschichte von Eintracht Braunschweig

Eintracht Braunschweig gehört zu einem der traditionsreichsten Sportvereinen Deutschlands. Gegründet wurde der Braunschweiger Turn- und Sportverein Eintracht e.V. am 15. Dezember 1895 in einer Wohnung in der Leonhardstraße.

In einer dramatischen Schlussphase konnte Eintracht Braunschweig drei wichtige Punkte gegen den SV Sandhausen (2:1) holen und einen großen Schritt in Richtung Klassenerhalt machen.

Doch so schön der Sieg für Eintracht Braunschweig war, so hässlich könnte eine Aktion eines Löwen-Fans auf der Tribüne gewesen sein. Die Polizei ermittelt nun gegen den BTSV-Anhänger.

Eintracht Braunschweig: Widerliche Aktion bei Sandhausen-Sieg

Nach dem Heimsieg von Eintracht Braunschweig gegen den SV Sandhausen (2:1) kam am Sonntag (7. Mai) direkt die Meldung der Polizei. Die Beamten erhielten nach eigenen Angaben kurz vor Spielende einen Hinweis, dass im Bereich der Braunschweiger Fans ein Hitlergruß gezeigt worden sein soll.


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„Nach Ende des Spiels wurden die eingesetzten Beamten von einer namentlich nicht bekannten Zeugin auf den Täter aufmerksam gemacht. Während der Aufnahme des Sachverhalts kam eine weitere Person auf die Beamten zu und gab an, von der gleichen Person beleidigt worden zu sein“, so die Polizei.

Daraufhin leitete die Polizei umgehend Ermittlungen ein und sucht sowohl nach der Zeugin und weiteren Personen, die die entsprechenden Aktionen beobachtet haben.

Polizei bittet Eintracht-Fans um Hilfe

Falls du weiterhelfen kannst, solltest du beim Polizeikommissariat Nord unter 0531-476 3315 durchklingeln. Sollte der Unruhestifter ausfindig gemacht werden, drohen ihm Konsequenzen.


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Denn der Hitlergruß ist in Deutschland eine Straftat. Laut Paragraph 86a Absatz 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) ist es nicht erlaubt, nationalsozialistische Symbole, Grußformeln oder Parolen zu verwenden. Das Vergehen wird mit einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Ob man damit rechtsradikales Gedankengut verbreiten oder nur provozieren will, ist dabei unerheblich.