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Eintracht Braunschweig: Streit eskaliert – jetzt legen die Löwen-Fans nach

Fan-Ärger bei Eintracht Braunschweig! Der Krisen-Verein kommt einfach nicht zur Ruhe. Jetzt legt die Blau-Gelbe Hilfe nach.

Eintracht Braunschweig hat wieder Ärger mit seinen Fans.
© picture alliance/dpa

Eintracht Braunschweig: Der legendäre Meistertitel von 1967

Eintracht Braunschweig gelang 1967 der erste und bis heute einzige deutsche Meistertitel. Wir zeigen dir, wie es dazu kam.

Vier Niederlagen in den letzten fünf Spielen, vorletzter Tabellenplatz, Trainer-Wechsel – Abstiegskampf pur bei Eintracht Braunschweig! Und als wäre die sportliche Situation nicht schon dramatisch genug, spitzt sich jetzt auch noch der Streit mit den eigenen Fans zu. Jetzt wird nachgelegt.

Eintracht Braunschweig am Boden: Gegen Greuther Fürth gab es eine 0:1-Niederlage. Die Löwen stecken längst tief im Abstiegssumpf, kommen einfach nicht aus dem Tabellenkeller heraus. Das sorgt natürlich auch für Unruhe bei den Fans. In der Braunschweiger Südkurve war gegen Fürth für längere Zeitraum ein Banner mit der Aufschrift „ACAB“ (Abkürzung für All Cops Are Bastards“) zu sehen (wir berichteten).


Mehr zum Spiel: Eintracht Braunschweig – Fürth: Löwen flippen vor Wut völlig aus – „Lächerlicher Kasperverein“


BGH verärgert über Statement

Über diese Aktion waren die Eintracht-Verantwortlichen alles andere als glücklich – und brachten das mit einem deutlichen Statement auch zum Ausdruck. Kritische Äußerungen seien im Stadion durchaus zugelassen. Beleidigungen hingegen nicht. Daher distanziere man sich „entschieden von den Aussagen dieser Banner“.

Inzwischen äußerte sich auch die „Blau-Gelbe Hilfe“ (BGH) gewohnt kritisch. BGH-Sprecher Mike Wasner betonte: „Die ‚Blau-Gelbe Hilfe‘ erwartet, dass Eintracht Braunschweig auch dann die Meinungsfreiheit respektiert, wenn diese nicht im Sinne der Verantwortlichen ist. Zudem würden wir es begrüßen, dass beim nächsten nicht gerechtfertigten Polizeieinsatz die Verantwortlichen von Eintracht Braunschweig eine ähnlich schnelle und klare Reaktion zeigen.“

BGH unterstütze Fan vor Gericht

Ein Teil der Fans bringe mit der Redewendung „ACAB“ ihren Unmut gegen aus ihrer Sicht überzogene Polizeieinsätze zum Ausdruck. Aus Sicht der Beamten stelle die Redewendung „ACAB“ eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

„Die BGH hat in diesem Zusammenhang einen Fan von Eintracht Braunschweig bei der
juristischen Auseinandersetzung, die von 2016 bis 2020 dauerte, unterstützt. Letztendlich fiel das Urteil zu Gunsten des Fans aus. Aus Sicht der BGH kam dies im zu Grunde liegenden Fall nicht überraschend. Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil über die Verwendung der Redewendung ‚ACAB‘ gesprochen und dabei zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches differenziert“, heißt es weiterhin in der Pressemitteilung des Fan-Klubs.


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Für die BGH ist die Sache eindeutig

Für die BGH sei die Sache deshalb aus juristischer Sicht klar: Das Zeigen von Bannern mit der Buchstabenkombination „ACAB“ sei legal.

Das sieht die Polizei Braunschweig komplett anders – hier laufen Ermittlungen!