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VW: Hier fliegt eine Drohne übers Gelände – sie hat eine besondere Aufgabe

VW: Hier fliegt eine Drohne übers Gelände – sie hat eine besondere Aufgabe

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Das VW-Werk in Fallersleben probt derzeit den Einsatz von Drohnen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / regios24

In Fallersleben hat sich VW eine neue Alternative zur Überwachung des Geländes ausgedacht.

Die sogenannte automatisierte „gefesselte Drohne“ ist bei VW derzeit in Betrieb und wird getestet.

VW: Drohnen im Einsatz

Laut „Mitbestimmen“ ist eine typische Formulierung bei VW: „Das Thema muss fliegen“. Was bisher aber eher als Metapher galt, wird nun in die Tat umgesetzt. Die Rede ist hierbei vom Einsatz einer sogenannten „gefesselten Drohne“.

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Das ist VW:

  • ist die Kernmarke der Aktiengesellschaft Volkswagen
  • wurde am 28. Mai 1937 in Berlin gegründet
  • seit April 2018 ist Herbert Diess CEO
  • das erste Auto war der VW Käfer

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VW: Drohne zur Überwachung

Sie ist mit langen Strom- und Datenleitungen verbunden und soll damit über das VW-Gewerbegebiet „Westrampe“ fliegen. Damit soll die mit einer Kamera ausgestattete Drohne nach dem Feierabend, nachts und am Wochenende für mehr Sicherheit sorgen. Der Strom soll für einen dauerhaften Einsatz sorgen und gleichzeitig sollen beide Kabel (also Strom und Datenübertragung) den Radius der Drohne kontrollieren können – deswegen der Name „gefesselte Drohne“.

Die Drohne wird dabei aber nicht rund um die aktiv sein. „Mitbestimmen“ erklärt, dass das technische Gerät dann erst eingeschaltet werden soll, sobald die Alarmanlage etwas Ungewöhnliches meldet. „Die Kolleginnen und Kollegen entscheiden dann situationsabhängig über das weitere Vorgehen. Nicht bei jeder Alarmauslösung muss zwangsweise auch der Werkschutz ausrücken“, äußerte sich Andreas Fietze, Leiter Konzern Objektschutz.

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VW: Bildformat auf Datenschutz eingestellt

Wie einen Bewegungsmelder kann man sie sich vorstellen. Sobald sie aktiviert wird und losfliegt, sendet sie Live-Bilder an die Sicherheitszentrale des Betriebs.

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Aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, sei die Bildeinstellung der Drohne so eingestellt, dass mehr als das zu schützende Objekt nicht zu sehen sei, so die „Mitbestimmen“. (ali)