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VW-Hammer im Abgasskandal: Gericht trifft diese Entscheidung bei Ex-Chef Winterkorn

VW-Hammer im Abgasskandal: Gericht trifft diese Entscheidung bei Ex-Chef Winterkorn

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VW-Hammer im Abgasskandal: Gericht trifft diese Entscheidung bei Ex-Chef Winterkorn

VW-Hammer im Abgasskandal: Gericht trifft diese Entscheidung bei Ex-Chef Winterkorn

VW: Die Erfolgsgeschichte des Autobauers

Hildesheim. 

Die Abgasaffäre von VW ist seit Bekanntwerden im Jahr 2015 immer noch nicht abschließend aufgeklärt. Auch vor Gericht wird sich weiter gestritten: Wer wusste von den verbotenen Abschalteinrichtungen in den Diesel-Fahrzeugen von VW?

Die Käufer erhoffen sich von den Klagen Gewissheit und natürlich auch eine entsprechende Entschädigung. In einem Prozess in Hildesheim sollte nun auch Ex-VW-Chef Martin Winterkorn befragt werden. Der berief sich jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Und das Gericht in Hildesheim hat nun genau dazu eine Entscheidung getroffen.

VW: Ex-Chef Winterkorn vor Gericht

Ein Mann aus Gifhorn hatte gegen VW und Audi vor der Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim geklagt. In seinem VW Touareg war in dem Dieselmotor eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut worden.

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Das ist VW:

  • Die Volkswagen AG wurde 1937 gegründet
  • Zum Konzern gehören auch die Marken Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Lamborghini und Porsche
  • 2018 fertigten die Wolfsburger rund 40 Modelle unter dem Namen Volkswagen
  • Im Jahr 2019 waren rund 22 Prozent aller Neuzulassungen Autos von VW

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VW verwies vor Gericht auf Audi, welche den Motor des Wagens entwickelt und hergestellt hätten. Daraufhin berief der Gifhorner Kläger Ex-VW-Chef Martin Winterkorn als Zeugen. Er soll Kenntnis von dem Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtungen in dem VW-Fahrzeug gehabt haben.

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Vor dem Landgericht hatte sich Winterkorn dann auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen – und die Kammer hat ihm dieses nun zugestanden. Es bestehe die Gefahr, so die Begründung des Gerichts, „dass er bei Beantwortung von Fragen zu dem Beweisthema, nämlich seiner möglichen Kenntnis von dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen, wegen einer Straftat verfolgt werde“. Im Klartext: Winterkorn muss sich in der Angelegenheit nicht äußern!

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Kammer erklärt: Winterkorn muss sich nicht selbst belasten

Der Beschluss der Kammer geht dabei noch weiter: Winterkorn kann sich nicht nur bei einzelnen Fragen auf sein Verweigerungsrecht berufen, sondern „umfassend“ für die gesamte Verhandlung.

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Für tausende VW-Käufer, deren Klagen noch offen sind, ein herber Rückschlag. (dav)