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VW-Dieselprozess: Angeklagter weist alle Schuld von sich – SIE sollen für „Dieselgate“ verantwortlich sein

VW-Dieselprozess: Angeklagter weist alle Schuld von sich – SIE sollen für „Dieselgate“ verantwortlich sein

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VW-Dieselprozess: Wer trägt die Verantwortung? Vier Männer sind angeklagt. Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Im so genannten VW-Dieselprozess in Braunschweig steht eine Entscheidung noch aus. Damit bleibt die zentrale Frage immer noch nicht geklärt:

Wer sind die Hauptverantwortlichen in der VW-Abgasaffäre? Waren es etwa die Ingenieure, die die Technik entwickelten? Oder muss die Schuld in der Chefetage gesucht werden?

Am Donnerstag endete der dritte Verhandlungstag im VW-Dieselprozess.

VW-Dieselprozess: Zweiter angeklagter packt aus

Nun hat auch der zweite angeklagte VW-Ingenieur eine Hauptverantwortung für den Abgasskandal abgestritten. Der Eindruck, Techniker hätten über Nacht beschlossen, Kunden zu betrügen, sei falsch, sagte ein ehemaliger Leiter der Antriebselektronik bei Volkswagen am Donnerstag.

Damit liegen nach der dritten Sitzung am Landgericht Braunschweig nun zwei Versionen zur Entstehung der Affäre um gefälschte Abgaswerte beim größten europäischen Autohersteller vor.

VW-Ingenieure schieben die Schuld auch auf Ex-VW-Boss Winterkorn

Bereits zuvor hatte ein ehemaliger Abgastechnik-Ingenieur dem Topmanagement die zentrale Rolle bei der mutmaßlich jahrelangen Vertuschung der Täuschungssoftware zugeschrieben – namentlich Ex-Konzernchef Martin Winterkorn sowie dem Ex-Entwicklungschef der VW-Kernmarke.

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Der Prozessteil zu Winterkorn ist vorerst von der laufenden Hauptverhandlung abgetrennt.

Antriebsexperte von VW: „Bin tief bestürzt“

„Ich bin tief bestürzt und hätte es mir nie vorstellen können, als Angeklagter vor Gericht zu landen“, sagte der am Donnerstag angehörte Antriebsexperte. Er habe Bedenken zur sogenannten Akustikfunktion früh geäußert. Wenn er die Entwicklung und das spätere Ausmaß erkannt hätte, wäre seine Gegenwehr sicher stärker gewesen, erklärte er. „Ich habe in der ganzen Zeit nie ein Geheimnis um die Akustikfunktion gemacht. An einen Betrug am Kunden hätte ich nie gedacht.“

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Aus seiner Sicht war die Funktion zwar „anrüchig“ – dass sie aber irgendwann strafrechtliche Konsequenzen habe würde, sei für ihn völlig unklar gewesen.

Fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Mittwoch (29.09.). Ab dann wird auch mehr Klarheit zum Verfahrensteil des zunächst mitangeklagten Winterkorn erwartet. (dpa)