Veröffentlicht inVW

VW-Mitarbeiterin beleidigt Politiker – jetzt muss sie dafür büßen

VW-Mitarbeiterin beleidigt Politiker – jetzt muss sie dafür büßen

Kretschmer VW Werk Zwickau

VW-Mitarbeiterin beleidigt Politiker – jetzt muss sie dafür büßen

VW-Mitarbeiterin beleidigt Politiker – jetzt muss sie dafür büßen

VW: Die Erfolgsgeschichte des Autobauers

Zwickau. 

Eine Ex-Mitarbeiterin von VW muss eine Geldstrafe zahlen.

In einer Chatgruppe hatte sie Sachsens Ministerpräsident vor seinem Besuch im VW-Werk Zwickau scharf angegangen sein. Jetzt stand die Frau vor Gericht.

VW-Mitarbeiterin schrammt an übler Nachrede

Der Vorwurf gegenüber der ehemaligen VW-Mitarbeiterin: Beleidigung.

Dafür musste sich die 33-jährige Lichtensteinerin am Dienstag im Zwickauer Landgericht verantworten. Ein Sprecher sagte News38, dass sie in einer Chatgruppe der rechtsextremen „Freien Sachsen“ den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) beleidigt haben soll. Die nicht vorbestrafte Angeklagte hatte bereits im November eine Geldstrafe von 600 Euro erhalten.

—————————-

VW-Werke in Deutschland:

  • Braunschweig
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Emden
  • Hannover
  • Kassel
  • Osnabrück
  • Salzgitter
  • Wolfsburg
  • Zwickau

—————————–

„Das Gericht hat von einer Verurteilung wegen des Tatbestandes der üblen Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens abgesehen, weil das Gesetz nach seinem Wortlaut hierfür verlangt, dass die Tat geeignet wäre, das öffentliche Wirken des Beleidigten erheblich zu erschweren“, erklärte der Sprecher auf Nachfrage von News38.

VW-Mitarbeiterin: „Mieses Dreckstück“

Die ehemalige VW-Mitarbeiterin soll vor dem Besuch des Politikers im Zwickauer VW-Werk folgende Nachricht verfasst haben: „Dieses miese Dreckstück von Kretsche will morgen zu uns ins Werk kommen … von wem soll ich denn paar schöne Grüße in deine Larve ritzen?“ Daraufhin habe Kretschmer Anzeige erstattet.

Eigentlich sollten die Verhandlungen bereits am 1. Februar starten, worden aber aufgrund eines Krankheitsfalls des Gerichtes auf den 22. März verschoben.

—————————-

Mehr VW-Themen:

—————————-

Das Landgericht Zwickau änderte den Schuldspruch der ersten Instanz in der Berufungsverhandlung von einfacher Beleidigung in Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens ab. Die Höhe der Geldstrafe für die Ex-VW’lerin blieb aber mit 20 Tagessätzen à 30 Euro gleich. Die Höchststrafe von Beleidigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer satten Geldstrafe. (mbe)