Veröffentlicht inWolfsburg

VW: Entscheidung über Schadenersatz für Kunden vertagt

VW: Entscheidung über Schadenersatz für Kunden vertagt

abgas vw volkswagen motor
Das Licht einer Taschenlampe erhellt den Motorraum eines Dieselfahrzeuges vom Typ VW 2,0 TDI Foto: dpa

Braunschweig. 

In der mündliche Verhandlung über die Klage eines VW-Kunden vor dem Landgericht Braunschweig, haben die Richter eine Entscheidung jetzt auf den 31. August verschoben.

Am Donnerstagmorgen, 29. Juni, hatte die Verhandlung über die Forderung eines Kunden begonnen, der im Zuge der Abgas-Affäre den vollen Kaufpreis seines VW-Diesels erstattet haben wollte.

Der Fall hatte im Vorfeld zusätzliche Brisanz dadurch erhalten, dass die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld die Aussetzung des Verfahrens beantragt hatten. Sie wollen dadurch erreichen, dass wesentliche Fragen vorher vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Ein EuGH-Urteil wäre für alle Gerichte in der EU bindend. Für die Anwälte wird der Fall so zu einer Art „Musterklage“.

In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Braunschweiger Richter zumindest Bedenken, ob dem Käufer ein Schadensanspruch zusteht, weil er einen Vermögensschaden erlitten habe. Die VW-Juristen gaben an, dass der Kläger, der nicht zu dem Termin erschien, offensichtlich selbst nicht an seinen Anspruch glaube, da er seinen Wagen weiter fahre.

Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte scharf zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich.