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Wolfsburg zieht die Reißleine! Was du erstmal nicht mehr machen darfst

Wolfsburg zieht die Reißleine! Was du erstmal nicht mehr machen darfst

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© IMAGO/ serienlicht & dpa-tmn/ Christin Klose | Montage: News38

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Wolfsburg. 

Heiß, heißer, Wolfsburg! Die nächste Hitzewelle rollt auf die VW-Stadt zu.

Deshalb haben Experten jetzt Alarm Stufe Rot ausgerufen. Für dich bedeutet das: Eine beliebte Freizeitaktivität ist in Wolfsburg ab sofort verboten.

Wolfsburg: DAS ist ab sofort verboten

Viel Sonnenschein, heiße Temperaturen über der 30-Grad-Marke und wenig Regen – so prognostiziert der Deutsche Wetterdienst (DWD) das Wetter in Wolfsburg für die nächsten Tage.

Das sind aber leider nicht nur die perfekten Bedingungen für einen Seetag, sondern auch für Waldbrände – deshalb haben Experten jetzt Alarm geschlagen und die zweithöchste Warnstufe für die Region ausgerufen.

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Das ist die Stadt Wolfsburg:

  • Wolfsburg ist eine vergleichsweise junge Stadt: 1938 wurde sie als Sitz von VW gegründet
  • Ursprünglich diente sie als Wohnort für die Volkswagen-Mitarbeiter
  • Bis Mai 1945 trug die Stadt den Namen „Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben“
  • Mit rund 125.000 Einwohnern ist Wolfsburg heute die fünftgrößte Stadt in Niedersachsen
  • Im Jahr 2010 war das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf das höchste aller deutschen Städte

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Um die Brandgefahr aber so gering wie möglich zu halten, hat die Stadt eine neue Regel ausgesprochen: Grillverbot! Und zwar auf allen öffentlichen Grillplätzen im Stadtgebiet und im Allerpark.

SO lange musst du auf das öffentliche Grillen in Wolfsburg verzichten

Die Regel gilt zunächst von Mittwoch (3. August) bis Sonntag (28. August) – falls die Trockenheit aber bis Ende des Monats bleibt, würde die Stadt das Grillverbot sogar verlängern. Andersherum natürlich das gleiche Spiel: Sobald sich die Waldbrand-Lage entschärft, könntest du gegebenenfalls auch schon eher die Grillplätze wieder nutzen.

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Die Stadt verweist aber noch einmal darauf hin, dass in Wolfsburg an allen öffentlichen Flächen das Grillen mit Glut und offenes Feuer generell nicht erlaubt ist. Zudem darf überall in Niedersachsen zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober in Wäldern, Mooren und Heide-Landschaften nicht geraucht werden. (mbe)