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VW: Corona-Lockerungen im Werk – DIESE neuen Regeln müssen die Mitarbeiter wissen

VW: Corona-Lockerungen im Werk – DIESE neuen Regeln müssen die Mitarbeiter wissen

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VW: Corona-Lockerungen im Werk – DIESE neuen Regeln müssen die Mitarbeiter wissen

VW: Corona-Lockerungen im Werk – DIESE neuen Regeln müssen die Mitarbeiter wissen

VW: Die Erfolgsgeschichte des Autobauers

Wolfsburg. 

Ob man es nun „Freedom-Day“ nennen möchte oder nicht: Ab dem Sonntag weht ein neuer Corona-Wind in Deutschland. Das neue Infektionsschutzgesetz wurde am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen – das hat auch bei VW Konsequenzen.

Welche neuen Regeln auf die Mitarbeiter von VW ab nächster Woche zukommen werden, erfährst du hier.

VW: DAS sind die neuen Corona-Regeln

Volkswagen passt sich an die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und das geänderte Infektionsschutzgesetz an – beide gelten ab dem 20. März. Damit greifen auch in den Werken von VW neue Regeln.

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Werke von VW in Deutschland:

  • Braunschweig
  • Chemnitz
  • Dresden
  • Emden
  • Hannover
  • Kassel
  • Osnabrück
  • Salzgitter
  • Wolfsburg
  • Zwickau

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„In den vergangenen beiden Jahren sind die Beschäftigten bei der Volkswagen AG sehr verantwortungsvoll mit der eigenen und mit der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen umgegangen“, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Und achtsam sollen die Lockerungen jetzt auch weiter umgesetzt werden. Vorab sei gesagt: Auf möglichst viele Kontakte sollte beim Autobauer weiterhin verzichtet werden – und auch die Abstandsregeln bleiben. „Das bedeutet auch, dass die bereits nach der ersten Pandemiewelle im Frühjahr 2021 vorgenommene Risiko-Klassifizierung der Arbeitsplätze sowie deren Gefährdungsbeurteilung weiter gilt.“

Und was verändert sich ab dem 20. März für die Mitarbeiter von VW?

  • Home-Office wird nicht mehr „auf Anschlag“ genutzt. Wenn es die Lage aber wieder erfordert, behält sich Volkswagen vor, das Instrument weiter auszuschöpfen
  • Besprechungen/Veranstaltungen: Maximal 50 Teilnehmer. Bei allen Besprechungen und Veranstaltungen sind unabhängig von der Teilnehmerzahl die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen.
  • Präsenzseminare und Dienstreisen sind grundsätzlich wieder möglich
  • Für Auszubildende und Studenten in Dualen-Studiengängen ist wieder mehr Präsenz in den Werken möglich
  • 3G entfällt
  • Mund-Nasenschutz-Tragepflicht gilt in allen Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht sicher eingehalten werden kann. Dies gilt in Innen- wie in Außenbereichen.

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Bis Ende April: Übergang zu „New Normal“ bei VW

Also: „Ab dem 20. März 2022 ist Arbeiten im Büro auch ohne betriebliche Erfordernis wieder möglich“, wie Volkswagen weiter erklärt. Mobile Arbeit würde trotzdem weiter angeboten. Außerdem bereite sich der Konzern gerade auf ein Arbeiten ohne Pandemie als dem „New Normal“ vor. Das bedeutet: „In dieser Übergangsphase sind zwischen 100 Prozent Mobiler Arbeit und 100 Prozent Arbeit im Betrieb alle Varianten denkbar und können zwischen Führungskraft und Beschäftigten vereinbart werden.“

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Mehr Themen:

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Ab dem 1. Mai greift dann bei Volkswagen auch die neue Betriebsvereinbarung zur Mobilen Arbeit. Damit haben Mitarbeiter die Möglichkeit bis zu vier Tage pro Woche zuhause oder an einem anderen Ort zu arbeiten – ins Büro können sie aber trotzdem wieder verstärkt gehen. (jko)