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VW: IG-Metall reicht Klage ein – für Mitarbeiter geht es um eine Stange Geld

Die Wolfsburger IG Metall hat eine Klage gegen VW eingereicht: Es geht um einen Fehler, der die Mitarbeiter viel Geld kostete…

© IMAGO / Jan Huebner

VW

Das sind die Standorte in Deutschland

Die Gewerkschaft IG-Metall hat eine Klage gegen VW eingereicht.

Dem Konzern ist offenbar ein fataler Fehler bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes unterlaufen. Und wer sind die Leidtragenden? Richtig, die VW-Mitarbeiter.

VW: Wo liegt die Verantwortung?

Die Problematik ist schnell auf den Punkt gebracht: VW hat bei der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragt, obwohl viele Mitarbeiter noch Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Urlaub gehabt hätten. Deshalb müssen die Betroffenen jetzt wieder eine ordentliche Summe rückwirkend ab März an die Behörde zurückzahlen. Das geht aus einem Artikel der „Braunschweiger Zeitung“ hervor.

Betroffen seien vor allem Produktions-Mitarbeiter aus Wolfsburg. Daher hat sich die IG Metall eingeschaltet und eine Musterklage gegen den Konzern eingereicht. Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, zieht sich das Thema seit mehreren Monaten hin. Das Problem: VW hat noch nicht geklärt, wo der Fehler unterlaufen ist und welche Abteilung die Verantwortung tragen muss.

VW-Klage zieht sich weiter

„Es geht um Korrekturen von Stundenkontingenten. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich, über eine Verfahrensdauer eine Einschätzung abzugeben“, erklärt Wolfsburger Gewerkschaft auf Nachfrage der „Braunschweiger Zeitung“.


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Doch wie sieht es mit der Verjährungsfrist aus und was bedeutet die Musterklage für die VW-Mitarbeiter? Die Antworten findest du direkt in dem Artikel der „Braunschweiger Zeitung“!