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VW: Fetter Bonus für Mitarbeiter! Aber nicht alle kriegen ihn

Gute Nachrichten: VW zahlt seinen Mitarbeitern anlässlich des Börsengangs von Porsche einen fetten Bonus aus – zumindest den meisten…

© IMAGO / STAR-MEDIA

VW und seine Töchter - das sind die Marken

Zum Volkswagen Konzern gehören viele weitere bekannte Automarken. Wir stellen die bekanntesten VW-Töchter vor.

Es ist so weit: Die VW-Tochter Porsche ist nun an der Börse! Darüber dürfen sich die Mitarbeiter gleich doppelt freuen.

Denn: VW zahlt ihnen zu diesem Anlass einen fetten Bonus aus. Allerdings gehen auch manche Beschäftigten leer aus…

VW lässt bis zu 2.000 pro Mitarbeiter springen

Doppelter Grund zur Freude: Nicht nur der Porsche-Börsengang ist erfolgt, die VW-Mitarbeiter bekommen auch wie angekündigt eine Prämie von VW ausgezahlt. Der Betriebsrat hat dazu ein Extrablatt herausgegeben, das der News38-Redaktion vorliegt. Vollzeit-Angestellte aus der Volkswagen AG dürfen sich demnach über einen satten Bonus von bis zu 2.000 Euro freuen!

Teilzeitbeschäftigte bekommen eine anteilige Auszahlung – für Auszubildende, Dual Studenten oder Doktoranden gibt es bis zu 1.000 Euro. Allerdings gehen auch manche Mitarbeiter leer aus. Teil des Deals ist es nämlich nicht nur, dass die Arbeiter am 1. Januar 2023 noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen – sie müssen bis dahin auch schon mindestens sechs Monate bei VW angestellt sein. Bedeutet: Zum Beispiel Azubis, die erst dieses Jahr mit ihrer Ausbildung angefangen haben, kriegen keine Bonus-Zahlung.


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Außerdem gibt es noch einen weiteren Haken: Von den 2.000 werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Die Prämie soll mit dem Entgelt für Januar 2023 ausgezahlt werden. „Die 2.000 Euro honorieren den Umstand, dass unsere erfolgreiche Marke Porsche in erheblichem Maße auch von den Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen bei Volkswagen profitiert“, sagt VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo dazu. „In Zeiten sprunghaft steigender Lebenshaltungskosten fließt die Prämie im Januar außerdem genau zum richtigen Zeitpunkt.“