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VW-Fans dürfte bei diesem Anblick das Herz bluten – „Verrostet seit Monaten“

Seit Monaten steht ein VW-Bulli in Bonn und rostet vor sich hin. Dieser Anblick dürfte Fans das Herz bluten lassen.

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Waschechte VW-Fans müssen jetzt ganz stark sein. Der Anblick eines Kult-Volkswagens dürfte bei den meisten das Herz bluten lassen.

Der Grund: Der VW-Bulli T3 steht seit Monaten auf einem Parkplatz und wird einfach nicht bewegt. Der weiße Kultwagen rostet dabei jeden Tag ein bisschen mehr. Stellt sich die Frage: Wie lange darf man eigentlich sein Auto im öffentlichen Raum parken?

VW steht seit Monaten auf Bonner Beethovenplatz

VW-Bulli am Beethovenplatz in Bonn „verrostet seit Monaten“, wie der „General-Anzeiger“ schreibt. Jedenfalls deutet der schlechte Zustand darauf hin, dass beim Volkswagen aus den 1990er Jahren schon seit längerer Zeit nicht mehr der Schlüssel im Zündschloss steckte.

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Doch ist das eigentlich erlaubt? Kann man seinen Wagen einfach irgendwo parken und ihn dann für Wochen oder sogar Monate stehen lassen? Ja, wie die Stadt Bonn auf Nachfrage von News38 erklärt. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

In diesem Fall ist Dauerparken erlaubt

„Ja, sofern das Parken nicht durch eine Beschilderung eingeschränkt ist“, erklärt Stadt-Sprecherin Isabel Klotz. Außerdem gilt das nur für Autos, die noch eine gültige TÜV-Plakette und ein gültiges Nummernschild haben.

Und genau das ist der Fall bei dem VW-Bulli am Beethovenplatz. Der Volkswagen trägt noch immer ein Nummernschild – und hat sogar noch gültigen TÜV. Deshalb unternehme die Stadt auch in diesem Falle nichts.

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Es kann aber auch sein, dass ein Wagen kein Nummernschild mehr hat, laut Zulassungsstelle aber noch zugelassen ist. Wenn Autos zugelassen sind, sind sie auch noch versichert. In diesem Falle wird dein Wagen auch nicht abgeschleppt.

DANN schleppt die Stadt ab

Doch was ist, wenn der TÜV abgelaufen und auch kein Nummernschild mehr vorhanden ist? „Dann wird diese Ordnungswidrigkeit gemäß bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nach zwei Monaten geahndet bzw. das vermeintlich nicht versicherte Fahrzeug an die Zulassungsstelle gemeldet, die dann tätig wird und den Fall prüft“, wie Klotz weiter erklärt.

Abgeschleppt wird das Auto dann, wenn es tatsächlich nicht mehr versichert ist. Passiert das, bekommt der Halter einen Brief vom Ordnungsamt. Erst wer zahlt, bekommt seinen Wagen dann wieder.

VW-Bulli steht seit Juni im Parkverbot

Das Problem bei dem VW-Bulli: Seit Juni dieses Jahres gilt dort an der Ecke Wittelsbacher Ring/ Beethovenplatz in Bonn Parkverbot. „Laut der Verkehrsüberwachung stehen mehrere Fahrzeuge seit mehreren Tagen oder länger im Bereich das neuen Parkverbots“, berichtete Isabel Klotz weiter. Mittlerweile haben die Halter eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro bekommen.


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Bewegen sie ihre Autos in der kommenden Woche noch immer an Ort und Stelle wird die Verwarnung nochmal auf 70 Euro erhöht und ein Punkt wandert nach Flensburg. Nach einer weiteren Woche schleppt die Stadt die Dauerparker dann ab.