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VW zahlt Mega-Abfindungen – DAS müssen die Mitarbeiter jetzt wissen

Viele VW-Mitarbeiter denken über das Annehmen der von VW angebotenen Abfindungen nach. Was sie darüber noch wissen sollten, liest du hier.

Das müssen VW-Mitarbeiter über die Abfindung wissen. (Archivbild)
© IMAGO/Future Image

VW - das sind die Standorte in Deutschland

VW ist einer der größten Autobauer der Welt. Wir stellen die Standorte in Deutschland vor.

VW muss dringend die Zahl der Mitarbeiter abbauen. Der Konzern ist auf Sparkurs und hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum 2030 rund 35.000 Arbeitsplätze einzukürzen. Doch die Mitarbeiter einfach auf die Straße zu setzen, ist für Volkswagen keine Option.

Stattdessen versucht der Konzern den Mitarbeitern ihren Abgang so schmackhaft wie möglich zu machen.

VW: Lohnen sich die Abfindungen?

Die Belegschaft des VW-Konzerns muss sich verkleinern. Die Konzernspitze fährt einen krassen Sparkurs, um den Autobauer wieder zukunftsfähig zu machen. Oft geht es da um sechsstellige Beträge, die doch erstmal höchst verlockend klingen. Doch ist das Angebot wirklich so verlockend wie es klingt und worauf müssen die Mitarbeiter achten?


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Die Entscheidung, ein Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung zu beenden, sollte niemals übereilt getroffen werden, heißt es in einem Bericht auf „anwalt.de“. Mit der Unterschrift verzichtet der Arbeitnehmer auf seinen Kündigungsschutz und auch auf Klagemöglichkeiten. Und: „Zudem kann ein solcher Vertrag zur Verhängung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Die Agentur für Arbeit unterstellt dann eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und zahlt für bis zu 12 Wochen kein ALG I.“ Dies könne allerdings umgangen werden, wenn im Vertrag ein Vermerk stehe, dass andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung drohte und die Abfindung eine übliche Höhe nicht überschritten hat.

Darauf müssen VW-Mitarbeiter achten

Wichtig sei auch, die steuerlichen Aspekte zu bedenken, wenn Arbeitnehmer über eine Abfindung nachdenken. Denn: „Abfindungen unterliegen der Einkommenssteuer, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden (Fünftelregelung). Es empfiehlt sich, die Abfindung möglichst in einem Kalenderjahr auszahlen zu lassen und gegebenenfalls steuerliche Beratung einzuholen“, heißt es in dem Bericht.

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Auch wenn es um die Höhe der Abfindung geht, gibt es Richtlinien, an denen sich Arbeitnehmer orientieren können. VW staffelt die Höhe der Abfindung unter anderem nach der Betriebszugehörigkeit. Eine andere Faustregel lautet: „Übliche Sätze liegen bei 0,5–1 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit.“ Wenn es tatsächlich dann zu einer Einigung gekommen ist, muss ganz dringend das Arbeitsamt benachrichtigt werden. Und das, sehr schnell. Innerhalb von drei Tagen nach Vertragsunterschrift muss die Meldung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt angemeldet werden. Außerdem sollten die Arbeitnehmer prüfen, ob in der Sperrzeit eine freiwillige Krankenversicherung notwendig ist.


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Bevor die Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, sollten sie sich natürlich auch ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen, um sich später bei anderen Arbeitgebern vorstellen zu können. Ganz allgemein ist eine Abfindung geschenkte Zeit, um sich neu zu orientieren oder zur Ruhe zu setzen. Für den Rest eines Lebens reicht sie in der Regel aber nicht.