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Prämien-Streit schaukelt sich hoch! VW-Mitarbeiter schäumen vor Wut – „Das ist schon ein Ding“

Hickhack um fette Prämien: VW bittet einige treuer Mitarbeiter zur Kasse. Aber die wehren sich – teils schon mit Erfolg.

© picture alliance / dpa

VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo – das ist die Powerfrau aus Wolfsburg

Bei VW wird es nicht langweilig. Einige Mitarbeiter fühlen sich offenbar ungerecht behandelt.

Wie so oft geht es bei dem Streit ums Geld. Genauer gesagt um Rückforderungen und Jubiläumsprämien…

VW-Prämien im Fokus

Ende 2024 kündigte VW den Haustarifvertrag – gleichzeitig sollten Jubiläumsprämien für Mitarbeiter für 25 und 35 Jahre VW-Zugehörigkeit wegfallen. Dann einigten sich Vorstand und Gewerkschaft darauf, die sich am Gehalt orientierenden gestaffelten Prämienzahlungen (drei Brutto-Monatsgehälter) in Einmalzahlungen umzuwandeln – 6.000 beziehungsweise 12.000 Euro sollte es geben, schreibt die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) mit Blick aufs VW-Werk in Baunatal.

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Offenbar kam das für so manch einen altgedienten VW-Mitarbeiter überraschend und zu spät. Sie hatten schon im Dezember ihre „Treueprämien“ von teils über 18.000 Euro auf dem Konto. „Wir hatten auf dem Schirm, dass wir die Prämie voll kriegen“, sagte ein Werker der „HNA“. Doch im Januar 2025 habe es dann auf einmal geheißen, dass er – genau wie viele andere Kollegen – das zu viel ausgezahlte Geld an Volkswagen zurückzahlen müsse.


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Auch die IG Metall bestätigte das: VW habe die Differenz zurückhaben wollen sich dabei auf den neuen Tarifvertrag berufen, der seit Januar gilt. „Das ist schon ein Ding, was die da mit uns gemacht haben“, sagt er. Schließlich habe VW das Prämien-Geld doch schon lange zurückgelegt.


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Wie viele VW-Mitarbeiter von den Rückforderungen betroffen sind, ist unklar. Allerdings landete mindestens ein Fall schon vor dem Amtsgericht Kassel, wie die „HNA“ berichtet. VW müsse die vom Kläger zurückgeforderte 2.089 Euro an den Mitarbeiter zurücküberweisen, so das Urteil: Trotz der laufenden Tarifverhandlungen und deren Ergebnis habe der Kläger damals nicht damit rechnen müssen, dass eine künftige Tarifänderung rückwirkend eingreift und Volkswagen die zuvor geleistete Zahlung teilweise zurückverlangt. VW hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Ein Konzernsprecher kündigte außerdem eine zeitnahe Stellungnahme an. (ck)


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