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Aldi greift bei Kundin rigoros durch – und die ist auf 180

Zurzeit zählt Einkaufen nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung der Deutschen. Kein Wunder, dass DAS dann das Fass zum Überlaufen bringt.

© IMAGO/Sven Simon

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Aktuell bei Aldi und Co. einkaufen zugehen, kann für viele Kunden eine Qual sein. Schaut man sich nämlich zurzeit einmal die Preise an, überlegt sich sicherlich jeder einmal mehr, ob er das Produkt wirklich braucht.

Kein Wunder, dass Discounter wie Aldi und Co. da mittlerweile schon von dem Schlimmsten ausgehen, nämlich vermehrte Ladendiebstähle. Dass das aber auch einige unbegründet trifft, erlebte nun eine Frau – und die war komplett außer sich.

Aldi: Taschenkontrolle eskaliert!

Wie die „DailyMail“ berichtet, traf es Karen Sharman im britischen Brighton. Ganz unbekümmert war die Kabarettistin einkaufen. „Ich füllte meinen Korb, ging zur Kasse und lud meine Einkäufe auf das Förderband. Ein älterer Mann vor mir bezahlte und ging ohne Probleme. Aber für mich? Das war eine andere Geschichte“, erzählt sie gegenüber dem Onlineportal. Als sie nämlich zahlen wollte, forderte die Kassiererin sie auf, ihre Tasche für eine Kontrolle zu öffnen.

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Karen konnte nicht wirklich glauben, was da von ihr verlangt wurde. Die Situation eskalierte daraufhin komplett und die Britin verlangte, den Filialleiter zu sprechen. Mit ihrem Handy hielt sie das ganze Drama fest. Darin schildert sie weiter ihre Empörung: „Ich bin heute bei Aldi und mir wird gesagt, dass ich zeigen muss, was in meiner Tasche ist. Ich werde die Polizei anrufen. Es gibt keine Beweise für einen Ladendiebstahl, aber ich muss meine Tasche durchsuchen lassen, bevor ich meine Einkäufe kaufen kann!“

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Ist das rechtlich in Ordnung?

Doch ist das überhaupt rechtens? Aldi führte 2023 in ausgewählten britischen Filialen die „Taschendurchsuchung“ ein, um Ladendiebstahl zu verhindern. Dabei werden ausgewählte Kunden aufgefordert, ihre Taschen auf das Förderband zu legen, um zu beweisen, dass sie leer sind. In einem Statement entschuldigte sich jedoch ein Sprecher der Discounterkette bei Karen.

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Hier in Deutschland ist das allerdings nicht so einfach durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale erklärt: „Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“. Kunden haben hier das Recht, den Blick in die Tasche zu verweigern. Eine Tascheninspektion sei nur erlaubt, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird und ein Tatverdacht besteht.