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Asyl: Dobrindt läuft mit Grenzplan gegen die Wand

Die Bundesregierung möchte die Asyl- und Migrationspolitik verschärfen und konsequenter zurückweisen. In Polen stößt man auf Granit.

© IMAGO/Bernd Elmenthaler

Wegen Putin: Merz droht die erste Regierungskrise

Die Union ist mit zwei großen Wahlversprechen in den politischen Konkurrenzkampf gestartet: Die Wirtschaft aus der anhaltenden Rezession zu holen und die Asyl- und Migrationspolitik neu zu denken. Jetzt, wo Friedrich Merz im Amt ist, sollen Taten folgen. Doch sein zuständiger Minister stößt auf Granit.

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Alexander Dobrindt steht in dieser Legislaturperiode unter besonderer Beobachtung. Der CSUler konnte das Innenministerium ergattern und ist somit für den Schwerpunkt Asyl zuständig. Um den Kurs der „Entlastung“ (Zitat der Union) einschlagen zu können, hat er bereits in seiner ersten Amtswoche die Grenzkontrollen massiv verstärkt. Ziel ist es, Asylsuchende ohne gültige Aufenthaltspapiere konsequent zurückzuschicken.

Nachbarland stemmt sich gegen Deutschlands Asyl-Plan

Die Belastungen, welche die Bundesregierung verhindern will, fallen dann auf die Nachbarstaaten, aus welchen die Personen einreisen wollten, zurück. Schon lange hatte sich daher Widerstand angekündigt. Polen lässt den Bedenken jetzt Taten folgen.


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Der Spiegel berichtet, dass sich die Regierung von Donald Tusk am Montag (12. Mai) geweigert hat, zwei Asylbewerber zurückzunehmen. Demnach wollten zwei Afghanen im Alter von 20 und 23 Jahren über Polen nach Deutschland einreisen. Gegen 5.45 Uhr haben sie in Guben (Brandenburg) die Grenze passiert, wurden kurz hinter dieser jedoch von der Bundespolizei aufgegriffen.

Weiter heißt es, dass die Beamten keine gültigen Papiere bei den Männern gefunden hätten. Die Afghanen gaben an, in Deutschland Asyl beantragen zu wollten. Nach dem Beschluss von Dobrindt ist die Bundespolizei angehalten, etwaige Asylbewerber zurückzuschicken. Zudem liegt dem Spiegel eine Weisung aus dem Bundespolizeipräsidium vor, welche das Gleiche vorschreibt.

Zwar wurden die Afghanen in diesem Fall erst hinter der deutschen Grenze aufgegriffen, weshalb es sich rechtlich um eine Zurückschiebung und nicht um eine Zurückweisung handelt, die praktische Umsetzung konterkariert dieser Umstand jedoch nicht. Zuvor war es in beiden rechtlichen Fällen nicht möglich, einen Ausländer, der Asyl verlangte, umgehend zurückzuschicken.

Der polnische Grenzschutz lehnte die Zurückschiebung jedoch ab. Begründet wurde dies mit der Dublin-Verordnung, wonach EU-Staaten Asylbewerber nicht einfach an den Grenzen abweisen dürfen. Da die Afghanen ein Schutzgesuch in Deutschland gestellt hätten, würde diese Regel greifen. Die Afghanen seien daraufhin in die Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt (Brandenburg) geschickt worden, wo sie bis auf Weiteres wohnen.