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Magnifest in Braunschweig startet bald! Doch eine Sache ist verboten – „Großes Verletzungsrisiko“

Das Magnifest im gleichnamigen Braunschweiger Magniviertel steht vor der Tür. Auf eine Sache musst du allerdings verzichten.

Magnifest in Braunschweig
© imago images / Jürgen Ritter

Braunschweig:

Das ist die Löwenstadt

Das Magnifest steht wieder vor der Tür! Am kommenden Wochenende (8. bis 10. September) soll es in Braunschweig losgehen.

Auf der jährlichen Veranstaltung im Braunschweiger Magniviertel wird eine bestimmte Sache allerdings wieder verboten sein. Worauf du verzichten musst, liest du hier.

Braunschweig: Sperrgebiet bereits festgelegt

Wie in den Jahren zuvor soll auf dem Magnifest auf eine bestimmte Art von Flaschen verzichtet werden. Per Allgemeinverfügung verbietet die Stadt Braunschweig Glasfalschen in dem Bereich, wo das Fest stattfinden soll und dessen Umgebung. „Es gilt im Magniviertel und am Löwenwall (einschließlich der Treppen an der Südseite) von Freitag, 8. September, 18 Uhr durchgehend bis Sonntag, 10. September, 24 Uhr“, erklärt die Stadt Braunschweig.

Magnifest Braunschweig
Auf dem diesjährigen Magnifest in Braunschweig musst in diesem Gebiet wieder auf Glasflaschen verzichten. Foto: Stadt Braunschweig

Weiter heißt es: „Außerdem gilt das Verbot von Freitag bis Sonntag jeweils von 18 bis 24 Uhr in den Bereichen Magnitorwall, Schlossplatz, Herzogin-Anna-Amalia-Platz, Theaterpark, Museumpark, St.-Nicolai-Platz und Georg-Eckert-Straße“. In den angrenzenden Parks seien Glasflaschen ebenfalls verboten.

Egal, was drin ist

Keine Rolle spielt dabei, was in der Flasche drin ist. Polizei und Ordnungsdienst werden den Bereich regelmäßig kontrollieren. Egal, welches Getränk drin ist. Sind es Glasflaschen dürfen sie diese auch einkassieren. Wie in den Jahren vor Corona auch.


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Grund für das Verbot seien stehengelassene, zerstörte oder fallengelassene Glasflaschen. Laut der Stadt, wurden „Glasscherben […] zum Teil tief in den Boden eingetreten, was auch langfristig ein großes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier birgt“. Durch das „Vorglühen“ habe sich diese Problematik verschlimmert, weswegen man seit 2018 auf die Maßnahme eines zeitweiligen Verbots zurückgreife.