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Braunschweig: Kiffen erlaubt! Polizei spricht von „großen Herausforderungen“

Braunschweiger Polizei sieht mit dem neuen Cannabis-Gesetz „große Herausforderungen“ auf sich zu kommen – was das konkret bedeutet.

Cannabis Gesetz
© IMAGO/Sven Simon

Kurz erklärt: Eckpunkte des geplanten Cannabis-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Besitz und den kontrollierten Anbau von Cannabis zum Privatgebrauch zuzulassen - mit Einschränkungen. Wichtige Punkte des Gesetzesvorhabens im Überblick.

Die Teillegalisierung von Cannabis steht unmittelbar bevor – „KCanG“ soll ab Montag (1. April) offiziell in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz wird sich nicht nur für die Konsumenten einiges in Braunschweig ändern: Auch die Polizei wird mit der anstehenden Teillegalisierung erstmal alle Hände voll zutun haben.

Vor welchen Herausforderung Justiz und Ordnungshüter ab sofort stehen werden, kannst du hier nachlesen.

Braunschweig: „Mögliche Mehraufwände durch das Inkrafttreten“

Lange umstritten und schließlich durchgesetzt: Nach einem großen politischen Hin und Her ist es nun amtlich – ab dem 1. April wird Cannabis zumindest teilweise legal in Deutschland sein. Das heißt konkret, dass der Besitz sowie der Anbau von Cannabis unter gewissen Umständen nicht mehr gesetzeswidrig ist. Wie die Umsetzung davon genau aussehen wird, ist im Moment noch ungewiss. Fakt ist: Die Legalisierung bringt so einige Änderungen in Braunschweig mit sich.

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Die Vorbereitungen für die anstehende Legalisierung laufen nicht nur bei der Polizei Braunschweig auf Hochtouren, so ein Pressesprecher auf Nachfrage von News38: „Die Polizei Niedersachsen bereitet sich vor diesem Hintergrund intensiv auf mögliche Mehraufwände durch das Inkrafttreten des Gesetzes vor“. Denn es muss natürlich auch sichergestellt werden, dass es ordnungsgemäß eingehalten wird.

„Gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen“

Insgesamt käme dadurch einiges auf die Polizei zu: „Die Polizei Niedersachsen geht davon aus, dass die Umsetzung des Konsumcannabisgesetz mit großen Herausforderungen verbunden ist“, so der Sprecher, „konkrete Anforderungen an die Polizei aufgrund der erwarteten Notwendigkeit von Kontroll- und Überwachungstätigkeiten werden sich voraussichtlich erst in Folge des Inkrafttretens aus der polizeilichen Praxis ergeben“. Es bleibt also abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden. Ebenso die Stadt Braunschweig hält sich dazu noch bedeckt.


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Sie lassen die Situation auf sich zukommen, bevor sie eventuell zu sämtlichen Mittel greifen: „Es ist nun abzuwarten, ob in der Praxis (…) konkrete Problemlagen entstehen. Diese werden dann im Einzelfall geprüft, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen“, erklärt ein Pressesprecher auf Nachfrage. Es bleibt also abzuwarten, was das neue Gesetz mit sich bringt.