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Braunschweig: Missbrauch in der Kita? Kind verhält sich auffällig – dann kommt alles ans Licht

Ein kleiner Junge aus Braunschweig verhält sich auffällig. Seine Mama bemerkt das. Sie reden. Dann geht alles ganz schnell.

Ein kleiner Junge aus Braunschweig verhält sich auffällig. Seine Mama bemerkt das. Sie reden. Dann geht alles ganz schnell.
© IMAGO/Funke Foto Services

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Dieser Fall hatte die Braunschweiger Eltern- und Kita-Welt schon vor längerer Zeit erschüttert – jetzt, zwei Jahre später, hat er ein Nachspiel.

Es geht um den mutmaßlichen Missbrauch eines kleinen Jungen in dessen Kita. Im Fokus: Sein damaliger Erzieher.

Braunschweig: Kita-Erzieher unter Verdacht

Der Vorwurf ist heftig, schockierend und ekelhaft: Der 65-jährige Braunschweiger soll den damals fast Vierjährigen Anfang vergangenen Jahres mehrfach sexuell missbraucht haben. Von rund drei Monaten ist die Rede. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Mann angezeigt, wie ein Sprecher News38 bestätigte. Der Mann muss sich ab dem 18. März 2025 wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.

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Konkret soll der 65-Jährige als Erzieher in einer Braunschweiger Kindertagesstätte den kleinen Jungen auf der Toilette im Intimbereich angefasst haben. Danach soll er mit dem Kind vereinbart haben, dass das Ganze ihr gemeinsames Geheimnis bleibe. Blieb es aber zum Glück nicht. Laut Staatsanwaltschaft fiel der Mama des Jungen zu Hause auf, dass sich ihr Sohn immer wieder an seinen Po fasste. Als sie ihn darauf angesprochen habe, habe der Kleine ihr erzählt, was ihm in der Kita passiert sei. Ende März 2023 war das.


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Dann ging alles ganz schnell: Die Braunschweigerin erstattete sofort Strafanzeige gegen den damaligen Erzieher. Die Polizei nahm den damals 64-Jährigen vorläufig fest, ließ ihn dann aber wieder frei. Gleichzeitig stellte sein Arbeitgeber ihn frei. Vorbestraft ist er nicht. Bisher schweigt er zu den Vorwürfen gegen ihn. Im kommenden März muss er dann auf die Anklagebank. Der Straftatbestand stellt ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis dar.