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Kreis Helmstedt gibt Wolf zum Abschuss frei! Doch es gibt strikte Bedingungen

Der Kreis Helmstedt gibt einen Wolf zum Abschuss frei. Doch bevor es so weit kommen kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

Wolf im Wald
© picture alliance/dpa

Diese Raubtiere leben in deutschen Wäldern

Raubtiere gibt es nicht nur in den tiefen Wäldern Nordamerikas oder Kanadas. Auch in Deutschland leben Tiere, die zu Raubtieren gezählt werden.

Der Kreis Helmstedt plant, den Wolf, der in den letzten Monaten für einige Aufregung gesorgt hat, zum Abschuss freizugeben.

Doch bevor es so weit kommen kann, müssen einige Bedingungen gegeben sein. Was der Kreis Helmstedt vorschreibt, liest du hier.

Kreis Helmstedt gibt Wolf zur Tötung frei

Der Wolf ist schon länger ein Thema in Niedersachsen und ganz Deutschland. Erst im Herbst vergangenen Jahres gab es viel Trubel, nachdem ein Wolf in Lauingen im Kreis Helmstedt eine Schafsherde angegriffen hat. Seit 2000 gibt es wieder Wölfe in Deutschland. Aktuell gibt es in Niedersachsen laut dem NABU 50 Wolfsrudel, vier Wolfspaare und zwei Einzelwölfe. In einem Rudel leben meist acht bis zehn Wölfe.

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559 tote Nutztiere gab es 2024 und 2025 in Niedersachsen, zeigen Zahlen des Wolfsmonitoring. Weil die Anzahl der Wölfe immer mehr wird, kommen auch Risse von Weidetieren im Landkreis Helmstedt, der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Wolfenbüttel häufiger vor, schreibt der Landkreis Helmstedt nun in einer Pressemitteilung. Deshalb hat man sich dazu entschieden, den Wolf, der für Risse aus der letzten Zeit verantwortlich war, zur Tötung freizugeben. Allerdings nur unter bestimmten Vorgaben.

Abschuss nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt

„Der Wolf ist eine streng geschützte Art, ihm darf damit grundsätzlich nicht nachgestellt werden. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden können im Einzelfall Ausnahmen zulassen zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“, heißt es in der Mitteilung. Eine Tötung ist in diesen Fällen nur dann erlaubt, wenn es keine Alternativen gibt und sich der Bestand des Wolfes dadurch nicht verschlechtert, so der Kreis Helmstedt.


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Eine klare Bedrohung der Wolfspopulation in Deutschland sieht der Kreis Helmstedt durch die Tötung des einzelnen Wolfes nicht. Dennoch wird Weidetierhaltern empfohlen, wolfsabweisende Schutzzäune aufzustellen und Herdenschutzhunde zu beschaffen. Bei 51 Prozent der Wolfsangriffe gab es keine wolfsabweisenden Zäune, zeigt der Wolfsmonitoring. Damit gab es in den letzten Jahren eine erkennbare Zunahme.