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Kreis Hannover: Mann schießt Schwägerin ins Gesicht – der Grund ist unfassbar

Kreis Hannover: Mann schießt Schwägerin ins Gesicht – der Grund ist unfassbar

Kreis Hannover

Kreis Hannover: Mann schießt Schwägerin ins Gesicht – der Grund ist unfassbar

Kreis Hannover: Mann schießt Schwägerin ins Gesicht – der Grund ist unfassbar

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Uetze. 

Im Kreis Hannover hat ein Mann seiner Schwägerin mit einer Waffe ins Gesicht geschossen. Und deshalb muss er jetzt auch für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Der Grund für die grausame Tat im Kreis Hannover macht dabei fassungslos.

Kreis Hannover: 43-Jähriger schießt Schwägerin DESHALB ins Gesicht

Ein 43-Jähriger muss endgültig für sieben Jahre ins Gefängnis, nachdem er seiner Schwägerin in Uetze aus kurzer Distanz ins Gesicht geschossen hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Hildesheim, das den Mann im Juni 2021 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt hatte, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision mit Beschluss vom 9. März als unbegründet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Mann wollte nach den Feststellungen der Kammer seine Frau töten, um seine „Ehre“ wiederherzustellen – nachdem sie ihn verlassen und ein seinen Vorstellungen entsprechendes Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind verweigert hatte. Als ihre Schwester aus dem Nachbarhaus kam und ihn zu beruhigen versuchte, wählte er demnach spontan seine Schwägerin als Opfer zur Wiederherstellung der „verletzten Ehre“ aus. Weitere Schussversuche scheiterten an einer Funktionsstörung der Waffe.

Das Projektil trat an der rechten Wange der Frau ein und an ihrem rechten Ohr wieder aus.

43-Jähriger aus dem Kreis Hannover legte Teilgeständnis ab

Seine persönliche Reputation stellte er laut Gericht über das Leben der Frau und das Wohl seines Kindes. Die Richter schlossen eine verminderte Schuldfähigkeit wegen seines Alkohol- und Kokainkonsums am Tattag nicht aus.

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Die Hildesheimer Kammer berücksichtigte bei der Strafzumessung, dass der 43-Jährige teilweise gestanden hatte, wegen Gewaltdelikten vorbestraft war und das Opfer mit „erheblichen Tatfolgen“ leben muss. Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Gefängnisstrafe gefordert. (dpa/red.)