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Flughafen Hannover: Mann kehrt aus der Türkei zurück – bei der Kontrolle erwartet ihn eine böse Überraschung

Flughafen Hannover: Mann kehrt aus der Türkei zurück – bei der Kontrolle erwartet ihn eine böse Überraschung

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© IMAGO / Future Image

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Hannover. 

Tja, diese Rückreise hätte er sich lieber sparen sollen…

Am Donnerstag musste ein Mann (42) gegen 2 Uhr seine Reise aus Antalya (Türkei) am Flughafen Hannover unfreiwillig beenden. Bei der Kontrolle ist rausgekommen, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover bestanden hat. Beamte der Bundespolizei haben ihn am Flughafen Hannover festgenommen.

Der Mann muss wegen gewerbsmäßigen Betruges in mehreren Fällen für insgesamt drei Jahre und drei Monate in den Knast.

Flughafen Hannover: Mehrere Haftbefehle vollstreckt

Etwas „besser“ ist es einem Mann (26) gegen 11.15 Uhr ergangen, der aus Burgas kommend bei der Einreisekontrolle festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ihn gesucht, da er eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 30 Euro nicht bezahlt hatte.

Der Mann hätte alternativ auch einen Tag im Knast verbringen können – hat sich dann aber für das Zahlen der Geldstrafe entschieden, sodass er seine Reise nachhause fortsetzen konnte.

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Das ist der Flughafen Hannover-Langenhagen:

  • Der Hannover Airport ist der größte Flughafen und das wichtigste internationale Drehkreuz in Niedersachsen
  • Im Jahr 2016 rangierte er bei den Passagierzahlen auf Platz 9 der Liste der Verkehrsflughäfen in Deutschland
  • In Hannover liegt die Heimatbasis von Tui Fly

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Flughafen Hannover: Auch verurteilte Frau geht den Beamten ins Netz

Und auch am Freitag ist der Polizei ein spezieller Fall ins Netz gegangen. Eine Frau (28) wollte gegen 8 Uhr nach Belgrad (Serbien) ausreisen, sie wurde aber von der Staatsanwaltschaft Passau mit Haftbefehl gesucht. Der Grund: Im Dezember 2021 ist sie wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden.

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Nach diesem Schuldspruch hätte sie entweder vier Tage in die JVA gehen können oder eine Geldstrafe von 150 Euro bezahlen müssen. Sie hat sich für die Geldstrafe entschieden, ihre Reise im Anschluss fortgesetzt. (mg)