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Hannover: Frau freut sich auf schnelles Internet – was dann passiert, raubt ihr den letzten Nerv

Hannover: Frau freut sich auf schnelles Internet – was dann passiert, raubt ihr den letzten Nerv

Hannover Frau Internet
© IMAGO / imagebroker

Hass im Netz: Das kannst du tun

Hannover. 

Eine Frau aus Hannover ist genervt! Eigentlich hatte einen Vertrag mit einem neuen Internetanbieter abgeschlossen und sich so auf schnelles Internet gefreut.

Doch so einfach, wie es sich die Frau aus Hannover vorgestellt hatte, war es dann doch nicht. Verzweifelt wendete sie sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Hannover: Internetanbieter-Wechsel wird für Frau zum Albtraum

Das hatte sich eine Frau aus Hannover anders erhofft! Schon im Jahr 2020 schloss sie einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH ab – der Anbieterwechsel sollte dann im Januar 2022 erfolgen. Nachdem ihr Anschluss freigeschaltet wurde, begann der Albtraum. Nichts ging mehr, Festnetz, Internet und Fernsehen funktionierten nicht, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Die Frau rief den neuen Anbieter immer wieder an oder kontaktierte ihn per E-Mail, um ihm von dem Problem zu berichten – vergeblich. Im Mai 2022 wendete sie sich dann nach monatelangem Internetausfall an die Verbraucherzentrale in Niedersachsen. Diese kümmerte sich um das Anliegen der Frau und forderte eine Stellungnahme der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH. Und tatsächlich! Nach mehr als vier Monaten kam endlich ein Techniker vorbei, der ein defektes Glasfaser-Modem austauschte. Nun kann die Frau ihren Vertrag wie gewünscht nutzen und erhielt eine Entschädigung von fast 1.200 Euro.

Hannover: Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps für Anbieterwechsel

Petra Wolf, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Braunschweig, rät den Verbrauchern folgendes: „Auch aufgrund der Verantwortlichkeiten ist es wichtig, dass bei einem Anbieterwechsel Alt- und Neuanbieter eng zusammenarbeiten. Besteht ein Problem, sollten Betroffene am besten immer beide Anbieter informieren.“ Im Zweifel müsse der alte Anbieter den Verbraucher weiterhin versorgen. Die Kommunikation mit den Anbietern sollte zudem gut dokumentiert werden, um eine mögliche Entschädigung verlangen zu können.

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Zu dem Umstand, dass die Frau aus Hannover 1.200 Euro Entschädigung erhalten hat, äußert sich Wolf ebenfalls: „Eine Gutschrift in dieser Höhe ist erfreulich. Es kann aber nicht sein, dass Anfragen so lange ignoriert werden und Verbraucherinnen und Verbraucher alleine nicht weiterkommen.“ (lb)