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Energiepreise in Niedersachsen explodieren – doch nicht jede Erhöhung musst du einfach so hinnehmen

Energiepreise in Niedersachsen explodieren – doch nicht jede Erhöhung musst du einfach so hinnehmen

Energiepreise Niedersachsen Abrechnung
© CHROMORANGE | Ruediger Rebmann

Niedersachsen: Wetten, diese 5 Fakten hast du über unser Bundesland noch nicht gewusst

Hannover. 

Mittlerweile fürchtet fast jeder Verbraucher aus Niedersachsen das Schreiben seines Energieanbieters.

Meistens werden damit massive Erhöhungen der Energiepreise angekündigt. Jetzt gibt’s aber gute Nachrichten aus Niedersachsen: Du musst nicht jedes Schreiben einfach so hinnehmen.

Energiepreise in Niedersachsen: DANN darfst du Widerspruch einlegen

Obwohl die Nebenkosten aufgrund der aktuellen Lage immer weiter in die Höhe schießen, müssen Verbraucher nicht automatisch jede Preiserhöhung des Gas- und Stromanbieters akzeptieren.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen verweist darauf, dass auch Widerspruch eingelegt werden kann.

Oftmals enthalte das entsprechende Informationsschreiben Fehler oder sei sogar ungültig. Es kann sich lohnen, das Mitteilungsschreiben auf diese Punkte zu prüfen:

Handelt es sich um einen Vertrag mit Preisbindung und fester Laufzeit, dann ist eine Erhöhung nicht möglich. Denn trotz steigender Beschaffungskosten gilt die Preisbindung für den Anbieter. Eine Erhöhung ist damit erst nach Vertragsende möglich.

  • Rechtens ist diese hingegen, wenn Verbraucher einen Vertrag mit einem Grundversorger abgeschlossen haben. Dann könnten die Preise regelmäßig steigen, so die Verbraucherschützer.

Anbieter müssen rechtzeitig informieren

  • Die Grundversorger müssen eine Frist von sechs Wochen einhalten, um den Kunden über die neuen Preise zu informieren. Landet das Schreiben erst später im Briefkasten, könne der Kunde der Preissteigerung widersprechen.
  • Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass diese Preiserhöhung außerdem klar ersichtlich auf der Internetseite des Anbieters einsehbar sein muss.
  • Für Tarife außerhalb der Grundversorgung – sogenannte Sonderverträge – reiche eine kürzere Frist von vier Wochen aus. In beiden Fällen aber müsse der Anbieter transparent und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das bei Preiserhöhungen gilt.

Energiepreise in Niedersachsen: Widerspruch einlegen bei Zweifeln

Verstößt der Anbieter gegen einen der Punkte, sollen Kunden laut der Verbraucherzentrale Widerspruch einlegen. Im Zweifel am besten juristisch beraten lassen.

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Ist die Preiserhöhung aber korrekt, sollte man nicht übereilt kündigen. Günstigere Angebote zu finden, sei schwierig. Wer trotzdem wechseln möchte, sollte die Kündigungstermine beachten. (mbe mit dpa)