Im vergangenen Jahr sorgte ein Sparkassen-Mitarbeiter für Negativ-Schlagzeilen. Er soll soll etliche Kunden übers Ohr gehauen und dabei ordentlich abkassiert haben!
Besonders schlimm: Unter den Betrugsopfern sind auch viele ältere Bankkunden, die von ihm angeblich schamlos ausgenutzt wurden. Seit November 2024 sitzt der Sparkassen-Mitarbeiter deswegen in U-Haft. Jetzt kommt Bewegung in den Fall.
Sparkasse: Berater missbraucht Vertrauen
Wie der „BR“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt kürzlich den Verdächtigen – beruflich Berater bei der Sparkasse – wegen Betrugs und Untreue in 179 Fällen angeklagt. Der Mann soll das Vertrauen älterer Sparkassen-Kunden ausgenutzt und Geld in Millionenhöhe veruntreut haben. In einer Hauptfiliale der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge betreute er jahrelang Privatkunden und habe in dieser Zeit Geld in Millionenhöhe abgezwackt.
+++Sparkasse mit krasser Änderung – jetzt muss dein Ausweis herhalten+++
Nur durch den Bruder eines der mutmaßlichen Opfer kamen die Ermittlungen im vergangenen Jahr erst ins Rollen. Der Mann sollte nämlich für seinen Bruder über 50.000 Euro abheben, um es dann dessen Sparkassen-Berater zu geben. Der wollte das Geld auf eine Kapitallebensversicherung einzahlen. Der Betrag dort ist aber nie angestiegen, was dem Verwandten des Opfers suspekt vorkam.
Etwa 2,1 Millionen Euro veruntreut
Doch das ist nicht der einzige Fall. Seit 2012 soll der Beschuldigte das Vertrauen wohlhabender älterer Sparkassen-Kunden ausgenutzt haben. Laut der Staatsanwaltschaft gab er den Kunden das Versprechen, ihr Geld „gewinnbringend“ zu investieren. Es sollte jedoch alles anders kommen, denn der Berater habe den Gewinn für „seinen eigenen luxuriösen Lebensstil“ genutzt. Der Gesamtschaden beträgt demnach etwa 2,1 Millionen Euro.
Mehr Themen:
Insgesamt wurden dem Angeschuldigten 317 Taten vorgeworfen. Da bereits 138 davon mit einem Schaden von rund 1,4 Millionen Euro schon verjährt sind, umfasse die Anklage „nur noch“ 179 Taten mit einem Schaden von rund 750.000 Euro.
Sind dem ehemaligen Sparkasse-Berater aber auch die verjährten Taten nachzuweisen, kann das Gericht in einem „selbstständigen Einziehungsverfahren“ den entsprechenden Schadensbetrag verlangen. Heißt konkret: Ist das Gericht überzeugt, dass er den Schaden verursacht hat, muss der Angeklagte diese Summe zahlen.