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Rewe, Lidl & Co: Kunden kaufen es seit Jahrzehnten – doch jetzt ändern sich die Regeln

Bei Rewe, Lidl und Co. gilt eine neue Regel. Bei einigen Produkten darfst du dich jetzt nicht mehr selbst bedienen.

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Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Ein Einkauf bei Rewe, Lidl und Co. läuft in vielen Fällen gleich ab: Du suchst dir deine Produkte aus, gehst zur Kasse, bezahlst deine Ware und gehst. In einigen Fällen wirst du höchstens mal nach deinem Ausweis gefragt – beispielsweise beim Kauf von Alkohol.

Jetzt gibt es allerdings eine neue Regel, die den Verkauf einiger Produkte komplizierter macht. Dabei kaufen Kunden sie schon seit Jahrzehnten. Doch um welche Produkte geht es konkret?

Rewe, Lidl und Co.: Das ändert sich für Kunden

Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) sind biozidhaltige Produkte von der neuen Regel betroffen. Kaufen konnte man sie zuletzt ganz einfach bei Rewe, Lidl und Co. Für den Verkauf dieser biozidhaltigen Produkte müssen seit 2025 allerdings sogenannte Abgabegespräche geführt werden:

  • Produktart 14 „Rodentizide“ (Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung),
  • Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ (Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung) sowie
  • Produktart 21 „Antifouling-Produkte“ (Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten).

+++ Rewe-Kunde begeht Fehler an der Kasse – Wochen später erhält er die Quittung +++

In dem Abgabegespräch informieren Mitarbeiter Kunden über die Anwendung, Alternativen, Gefahren, Maßnahmen sowie das Lagern und Entsorgen. Auch zum Verhalten bei Unfällen werden Kunden aufgeklärt. Zudem muss sich der Verkäufer vergewissern, dass der Käufer zu der in der Zulassung genannten Verwenderkategorie gehört (z.B. „geschulter berufsmäßiger Verwender“). Das Personal wird dafür entsprechend geschult. Eine weitere Neuerung: Kunden können sich in vielen Fällen nicht mehr wie gewohnt selbst bedienen.

+++ Rewe-Kundin enttäuscht: Damit hat sie in ihrer Tüte nicht gerechnet +++



Abgabegespräch bei diesen Produkten

Eine Ausnahme für Käufe durch gewerbliche Nutzer der Produkte gibt es bei den oben genannten Produktarten nicht. Anders sieht es bei diesen Produkten aus:

  • Produktart 7 „Beschichtungsschutzmittel“ (Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken),
  • Produktart 8 „Holzschutzmittel“ (Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen) sowie
  • Produktart 10 „Schutzmittel für Baumaterialien“ (Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen).

Hier erfolgt ein Abgabegespräch nur bei Privatkunden. Es kann allerdings entfallen, wenn dem Käufer die Informationen bereits bekannt sind. Doch was ist eigentlich das Ziel der neuen Regel, die auch für Rewe, Lidl und Co. gilt?

Rewe, Lidl und Co.: Deshalb gilt die neue Regel

„Biozid-Produkte dienen bestimmungsgemäß der Abtötung oder sonstigen Kontrolle von Schadorganismen; aufgrund dieser Wirkungsweise bergen Biozid-Produkte ein hohes Gefährdungspotential“, heißt es in der neuen Verordnung.


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Dagegen wolle man nun vorgehen. Die neue Regel soll entsprechend mehr Schutz für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt bieten. Bedeutet aber auch: Wer sich bei Rewe, Lidl und Co. biozidhaltige Produkte kauft, muss mehr Zeit mitbringen als zuvor.