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Sparkassen-App nicht sicher genug? Kunde verliert rund 49.000 Euro an Betrüger

Ein Sparkassen-Kunde wurde um fast 50.000 Euro betrogen und klagt nun gegen die Bank. Das Gericht gab ihm nun teilweise recht.

© IMAGO/Steinach

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Mit diesem Kunden möchte sicher keiner tauschen. Aufgrund eines bösen Phishing-Angriffs verlor dieser Sparkassen-Kunde über 49.000 Euro – 49.421,44 Euro, um genau zu sein. Dieses Geld ist nun unwiderruflich weg.

Dieser Vorfall hat nun weite Wellen geschlagen und Spekulationen über die Sparkassen-App Raum gegeben, wonach diese eventuell Sicherheitslücken aufführe. Das Ganze ging sogar bis zum Oberlandesgericht Dresden. Dies hatte im Mai in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil zum Teil entgegen der Sparkasse entschieden.

Sparkassen-Kunden verliert fast 50.000 Euro

Der Fall liegt bereits dreieinhalb Jahre zurück. Der betroffene Kunde war damals auf eine Phishing-E-Mail hereingefallen, die ihn zu einer gefälschten Log-in-Seite führte. Danach wurde er von einer vermeintlichen Sparkassen-Kundin angerufen und infolgedessen mehrfach zu Freigaben über die Push-TAN-App aufgefordert – alles unter dem Deckmantel notwendiger Aktualisierungen.


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Dann konnte er sich plötzlich nicht mehr einloggen, weil die Betrüger die Zugangsdaten geändert hatten. Im Zuge der Kontosperrung erfuhr er dann von den Machenschaften. Neben zwei Überweisungen wurde auch das Tageslimit erhöht. Und er hatte dem unwissentlich zugestimmt. Da der Betrüger nach wie vor unbekannt ist, klagte der Betroffene gegen die Sparkasse und forderte sein Geld zurück.

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Sparkasse muss Anteil zurückzahlen

Der Kunde wirft der Sparkasse vor, die Push-TAN-App sei nicht sicher. Das zumindest wies das OLG Dresden ab. Zudem wurde dem betroffenen Kunden grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt – er sei schlichtweg nicht aufmerksam gewesen und hätte die Vorgänge nicht hinterfragt.


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Dennoch verurteilte das OLG die Bank nun zu einer Schadenszahlung in Höhe von 20 Prozent des verlorenen Vermögens, was genau 9.884,29 Euro sind. „Vor diesem Hintergrund war der Verstoß der Beklagten gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften für das Gelingen des betrügerischen Angriffs jedenfalls mitursächlich, weil so ohne Zutun des Klägers die aus dem Online-Banking heraus zu veranlassenden Vorbereitungsmaßnahmen und Auftragserstellungen vorgenommen werden konnten.“ So die Begründung, die unter „openjur.de“ nachzulesen ist.