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Vodafone-Kunden haben nichts zu verlieren – brisante Entscheidung rückt näher

Millionen Vodafone-Kunden sind von einer womöglich unerlaubten Preiserhöhung betroffen. Sie können dagegen vorgehen – ohne Risiko.

© Jörg Krauthöfer, Adobe Stock (Montage)

Hat Vodafone dich abgezockt? Experte rät zur Sammelklage

Der Telekommunikationskonzern Vodafone steht in Deutschland mächtig unter Druck. Im Geschäftsjahr 2024/2025 sank das Gesamt-Betriebsergebnis um 12,6 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Vor allem im Fernsehgeschäft verlor das Unternehmen Millionen Kunden. Und schon bald droht dem roten Riesen neues Ungemach.

Ende des Jahres steht ein wegweisendes Gerichtsverfahren bevor. Viele Vodafone-Kunden erwarten den Termin gespannt. Denn sie können sich Hoffnungen machen, eine Menge Geld zurückzubekommen. Es geht um womöglich unerlaubte Preiserhöhungen.

Unerlaubte Preiserhöhung für Millionen Vodafone-Kunden?

„Hat Vodafone seine Kunden über den Tisch gezogen?“ Diese Frage stellt Verbraucherschützer in unserem Video aus der Reihe „DER WESTEN klärt auf“ (hier im Artikel eingebaut). Und genau darum geht es auch. Im Jahr 2023 hat das Unternehmen den Preis für Telefon- und DSL-Verträge um 5 Euro monatlich erhöht, ohne den rund 10 Millionen betroffenen Kunden eine ernsthafte Wahl zu lassen beziehungsweise ihre Zustimmung einzuholen. Dagegen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Sammelklage vor. Vodafone weist den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit allerdings zurück.

+++ Weitere Einzelheiten zum Thema: Millionen Vodafone-Kunden schauen gebannt auf diesen Termin – „Geht gar nicht“ +++

„Über 100.000 Verbraucher haben sich jetzt schon angemeldet“, berichtet Ron Perduss. Und diese Möglichkeit besteht weiterhin, wie der vzbv betont. Alle Vodafone-Kunden, die im Jahr 2023 eine Preiserhöhung von fünf Euro pro Monat im laufenden Vertrag bekommen haben, können sich der Klage anschließen. Dabei können die Verträge mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen, außerdem mit Vorgänger-Unternehmen wie Kabel Deutschland oder Unitymedia. Allerdings: Mobilfunk-Verträge sind nicht Teil der Klage.

Teilnahme an Sammelklage weiterhin möglich

Die mündliche Verhandlung findet am 3. Dezember 2025 am Oberlandesgericht Hamm statt. Sollte dies der einzige Termin zur mündlichen Verhandlung bleiben, haben Verbraucher bis einschließlich 24. Dezember 2025 Zeit, bei der Sammelklage mitzumachen. Danach würde das Klageregister schließen.

Sollte Vodafone gerichtlich dazu verpflichtet werden, die Preiserhöhungen rückwirkend für die vergangenen Jahre zu erstatten, könnten die Teilnehmer der Sammelklage – je nach Zeitpunkt der Preiserhöhung – auf etwa 160 Euro Rückerstattung hoffen. Für Vodafone wären das bei gut 100.000 Klage-Teilnehmern insgesamt mehr als 16 Millionen Euro. „Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Instrument der Sammelklage ist“, erklärt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. „Wegen einer Preissteigerung von fünf Euro im Monat würden viele Menschen sicherlich nicht selbst vor Gericht ziehen. Umso wichtiger, dass sie mit der Vodafone-Sammelklage unzulässig verlangte Geldbeträge zurückbekommen, wenn die Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich ist.“

+++ Nicht nur Vodafone ist von einer Sammelklage betroffen: Amazon, DAZN & Co.: Millionen Kunden haben Gewissheit – es geht um „bares Geld“ +++

Verbraucherschützer Ron Perduss ermutigt Betroffene zur Teilnahme, denn sie haben quasi nichts zu verlieren: „Das Schöne ist bei Sammelklagen in Deutschland: Für dich entstehen keine Kosten. Gewinnt die Verbraucherzentrale vor Gericht, bekommst du Geld zurück. Verliert sie, hast du keinen Schaden.“


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Ron Perduss (mehr als 325.000 Follower auf Social Media) zählt zu den gefragtesten Experten für Finanz- und Verbraucherthemen in Deutschland. In unserer Video-Reihe „DER WESTEN klärt auf“ verrät dir der ausgebildete Bankkaufmann und mehrfach ausgezeichnete Journalist, wie du Geld sparst, zu deinem Recht kommst, deine Gesundheit schützt oder üblen Tricks und Täuschungen aus dem Weg gehst. Ob beim Online-Shopping, auf dem Kreuzfahrt-Schiff, im Urlaubshotel, im Supermarkt oder eben auch im Umgang mit Telekommunikationsunternehmen wie Vodafone.