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Cannabis-Gesetz: Justiz-Chaos durch Kiffer-Akten – Tausende Fälle auf dem Prüfstand

Zum 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. Aber bis dahin müssen stapelweise Akten von verurteilten Konsumenten bewältigt werden.

Bis zum Cannabis-Gesetz im April müssen noch tausende Akten bewältigt werden.
© IMAGO / Eyepix Group

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Nach der Abstimmung im Bundesrat steht dem Cannabis-Gesetz (CanG) nun nichts mehr im Weg. Ab 1. April tritt es damit offiziell in Deutschland in Kraft.

Doch bis dahin ist noch eine Menge Arbeit zu erledigen. Durch die im Gesetz enthaltene Amnestie-Regelung müssen nämlich tausende Akten bis zum Start geprüft werden.

++ Dazu interessant: Cannabis-Gesetz offiziell: Wie geht es jetzt weiter? Vier Fragen zur kommenden Legalisierung ++

Cannabis: Justiz im Akten-Chaos

Das Cannabis-Gesetz (CanG) hat alle Hürden gemeistert, um wie geplant am 1. April an den Start zu gehen. Neben dem Besitz bestimmter Mengen und Pflanzen führt es auch die sogenannte Amnestie-Regelung ein. Diese sieht vor, dass Strafen für Menschen, die Cannabis geraucht oder in geringen Mengen bei sich hatten, rückwirkend aufgehoben werden.

Eine gute Nachricht also für alle, die davon betroffen sind! Doch so einfach ist die Regelung nicht umzusetzen. Denn bundesweit müssen mehr als 210.000 Strafakten zu Cannabis-Vorfällen geprüft werden. Mit rund 60.000 Fällen müssen die meisten Akten in NRW eingesehen werden. Im Freistaat Bayern stehen 29.000 Strafakten auf dem Prüfstand. 

Hunderte Stunden nötig

Wie „BR24“ dazu berichtet, zählt allein die Staatsanwaltschaft München I knapp 4000 bereits erledigte Verfahren, deren Akten noch einmal gesichtet werden müssen. Plant man für jede Überprüfung nur zehn Minuten ein, komme man auf 39 000 Minuten. Nach Angaben der Behörden entspricht das 650 Stunden und eine Wochenarbeitszeit von 16 Arbeitskräften.


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In Thüringen planen die Staatsanwaltschaften bei bislang 4.500 abgeschlossenen Strafverfahren mindestens eine halbe Stunde je Fall ein, sagte ein Sprecher dem „MDR“. Elf Mitarbeiter benötigten rein rechnerisch fünf Wochen, wenn sie nur diese Aufgabe übernehmen würden.

Immerhin: Laut dem Cannabis-Gesetz könnten bei den Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen in Zukunft über eine Milliarde Euro pro Jahr eingespart werden.