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Salzgitter: Urteil im Todesfall Anastasia (15)! Gericht ist sich sicher – es war Mord

Dieser Fall aus Salzgitter hat ganz Deutschland schockiert! Ein Mitschüler hat die 15 Jahre alte Anastasia umgebracht. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Die Trauer in Salzgitter um die getötete Anastasia war und ist groß.
© picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

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Dieser Fall aus Salzgitter hat im vergangenen Juni großes Entsetzen ausgelöst! Die 15 Jahre alte Anastasia wurde getötet. Mittlerweile ist das das Gericht aus Braunschweig sicher: Es war Mord!

Auf der Anklagebank saß Anastasias Mitschüler. Ein 15 Jahre alter Teenager. Das Gericht hat ihn wegen Mordes verurteilt. Hintergründe zur Tat und der Rolle eines 13-jährigen mutmaßlichen Mittäters gab es aus dem Prozess aber nicht.

Salzgitter: SO begründet das Gericht das Urteil

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig am Dienstag (21. Februar) mit. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Verhandlung war nicht öffentlich.

Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück in Salzgitter erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf ihm vor, „gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person“ das Mädchen getötet zu haben.

Nach dem Mord an der 15-Jährigen aus Salzgitter startet jetzt der Prozess. (Archivbild) Foto: dpa-Bildfunk

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Justizkreisen erfuhr, hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Vertreter der Nebenklage wollten demnach ein Jahr mehr, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.


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Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde kurz nach der Tat mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt.

Verteidiger legt Revision ein

Wie nur wenig später nach der Urteilsverkündung bekannt wird, hat der Verteidiger des 15-Jährigen bereits Revision eingelegt. Im Verfahren hatte der Verteidiger nach eigenen Angaben einen Freispruch gefordert und vorgetragen, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen habe. Zu der Haftstrafe sagte Anwalt Thilo Schäck. „Das ist natürlich ein schwarzer Tag für meinen Mandanten, auch für seine Eltern.“ (dpa)