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Eintracht Braunschweig: Fan-Sorgen nach VAR-Enthüllung – kann Osnabrück Einspruch einlegen?

Das 3:2 war für Eintracht Braunschweig die pure Erlösung. Doch jetzt kommt eine Technik-Panne um den VAR raus. Ist ein Einspruch möglich?

Eintracht Braunschweig
© IMAGO/osnapix, Jan Huebner

Wilde Jahre! Eintracht Braunschweig und die Angst vor dem Fahrstuhl

Die jüngste Historie von Eintracht Braunschweig ist von zahlreichen Auf- und Abstiegen geprägt. Wir zeigen dir die wilde Achterbahnfahrt des Traditionsvereins.

Dieser Pfiff war für alle bei Eintracht Braunschweig die pure Erlösung: Nach 103 Spiel-Minuten war endlich klar: Bicakcics Siegtor zählt – und das wegweisende Kellerduell gegen Osnabrück ist gewonnen.

Nur einen Tag später machen sich bei so manchem Fan von Eintracht Braunschweig aber wieder Sorgen breit. Eine Technik-Panne um den VAR-Entscheid ist durchgesickert. Hat Osnabrück nun etwa die Möglichkeit, gegen das Ergebnis zu protestieren?

Eintracht Braunschweig: Fan-Sorgen nach Technik-Panne

Das Ende einer denkwürdigen Partie war unwürdig. Tief in der Nachspielzeit erzielte Ermin Bicakcic das 3:2 für die Löwen, verwandelte das Stadion in ein Tollhaus. Doch dann ging der Finger des Schiedsrichters zum Ohr – und es folgte eine elend lange Zeit des Bangens. Fünf Minuten wurde das Tor auf Abseits überprüft. Inzwischen ist klar: Das lag wohl an einer technischen Panne im Stadion.

Mehrere Kameras waren nach Informationen von „T-Online“ ausgefallen, darunter die Torraum-Kamera, die offenbar die einzige Perspektive lieferte, um die Abseitsfrage zu klären (hier mehr). DFB-Schiedsrichter-Sprecher Alex Feuerherdt gestand, dass die Situation nicht abschließend geklärt werden konnte. Doch was passiert bei einem solchen technischen Versagen? Macht es den Sieg angreifbar? Könnte der VfL Osnabrück Einspruch einlegen?

Kann Osnabrück Einspruch einlegen?

Im Fußball gilt die Tatsachen-Entscheidung, auch bei VAR-Einsätzen. Der Schiedsrichter hat das letzte Wort. Damit dessen Entscheidung nachträglich noch angefochten werden kann, muss viel passieren. Gegeben hat es solche Fälle aber schon. Das Phantomtor von Thomas Helmer ist das berühmteste Beispiel, bei dem eine Tatsachen-Entscheidung nachträglich aufgehoben wurde. Weitere Male wurden Partien im deutschen Profi-Fußball nach Spieler-Verletzungen durch Wurfgeschosse zu Ende gespielt und anschließend dennoch wiederholt.

Eintracht Braunschweig droht ein solches Szenario aber nicht. Die Regelhüter vom IFAB (International Football Association Board) schreiben mindestens vier Perspektiven für den VAR vor. Zwischen sieben und elf stehen ihm in der 2. Bundesliga zur Verfügung. Der Ausfall gleich mehrerer Kameras stellt also noch kein Problem dar.

Spielwertung steht selbst bei VAR-Totalausfall

Doch selbst wenn die Videobeweis-Technik komplett versagt, ist das kein Grund für ein Wiederholungsspiel. Das DFB-Regelwerk besagt klar: „Grundsätzlich wird ein Spiel gewertet, auch wenn die VAR-Technologie nicht funktioniert.“


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Die aufgekeimten Sorgen einiger Braunschweig-Fans sind also unbegründet. Zwei Wochen lang darf man sich nun über den erlösenden Sieg beim Debüt von Trainer Daniel Scherning freuen, bevor mit dem Auswärtsspiel beim Hamburger SV (24. November) die nächste Aufgabe ansteht.