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VW plant bezahlte Auszeit für Mitarbeiter – doch für einige gilt das nicht

VW plant bezahlte Auszeit für Mitarbeiter – doch für einige gilt das nicht

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VW plant eine bezahlte Auszeit für Mitarbeiter. Doch sie steht nicht jedem zu. (Symbolbild/Montage) Foto: imago images/Sven Simon/imago images/Rainer Weisflog

Wolfsburg. 

Manchmal braucht man einfach Zeit für sich. Entweder, um sich einfach mal auszuruhen, oder aber um längere Reisen zu machen, sich weiterzubilden, einem Ehrenamt nachzugehen oder um sich um Familienangehörige zu kümmern… VW möchte seinen Mitarbeitern die Möglichkeit dazu geben.

Deshalb soll es ab dem 1. Januar 2021 möglich sein, dass VW-Mitarbeiter eine bezahlte Auszeit nehmen können. Dafür hätte sich der Betriebsrat gemeinsam mit der IG Metall stark gemacht – doch die Möglichkeit gilt nicht für alle.

VW: Mitarbeiter können bezahlte Auszeit nehmen

Susanne Preuk vom VW-Betriebsrat geht davon aus, dass die Betriebsvereinbarung noch im Dezember endgültig beschlossen werden kann, das hat sie in einem Interview in der „Mitbestimmen!“ erklärt. Doch die ganze Sache hat auch einen Haken. Denn für einige VW-Mitarbeiter werde es diese Möglichkeit nicht geben.

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Das ist VW:

  • Die Volkswagen AG wurde 1937 gegründet
  • Zum Konzern gehören auch die Marken Audi, Seat, Skoda, Bentley, Bugatti, Lamborghini und Porsche
  • 2018 fertigten die Wolfsburger rund 40 Modelle unter dem Namen Volkswagen
  • Im Jahr 2019 waren rund 22 Prozent aller Neuzulassungen Autos von VW

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„Die Kolleginnen und Kollegen haben uns immer deutlich gemacht, dass sie sich mehr zeitliche Flexibilität wünschen“, sagt Guido Mehlhop vom VW-Betriebsrat in der aktuellen „Mitbestimmen!“.

Zwar gebe es bereits einige Modelle bei Volkswagen, die Mitarbeitern eben jene gewünschte Flexibilität zugestehen würden, allerdings immer nur für einen kurzen Zeitraum.

Diese Möglichkeiten gibt es bereits:

  • BV Mobile Arbeit
  • ATZ-Regelung im Tarifvertrag
  • Wandlungsrecht bei der tariflichen Zusatzvergütung

Deshalb sollte eine Möglichkeit her, auch für einen längeren Zeitraum aussteigen zu können – ohne massive finanzielle Einbußen.

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Diese Möglichkeit heißt bei VW: „Meine Auszeit“: Sollte die Betriebsvereinbarung endgültig geschlossen werden, könnten Mitarbeiter also ab 1. Januar 2021 eine Auszeit zwischen drei und sechs Monaten beantragen.

Diese Bedingungen gelten:

  • während der Auszeit bekommen Mitarbeiter 75 Prozent ihres Tarifgehalts
  • nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz bekommen sie weiterhin 75 Prozent ihres Tarifgehalts, bis alles zurückgezahlt ist
  • während der Auszeit dürfen keine anderen Jobs oder selbstständige Tätigkeiten erledigt werden (außer in geringfügigem Umfang)
  • Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gelten auch während der Auszeit, zum Beispiel zur Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse; lediglich die Pflicht zur Arbeitsleistung fällt weg

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Wichtig: Es gelte die doppelte Freiwilligkeit. Heißt, dass die jeweilige Führungskraft zustimmen muss und andersherum niemand einfach gegen seinen Willen in eine Auszeit geschickt werden kann. Und es gibt noch eine Bedingung. Denn nicht jeder Mitarbeiter kann von dem Angebot Gebrauch machen.

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Ausgenommen von „Meine Auszeit“ seien dual Studierende, ATZler und Beschäftigte, die nicht vom Tarifvertrag erfasst werden. Auf Basis dieser Betriebsvereinbarung könnten demnach auch VW-Vorstände keinen Gebrauch vom Sabbatical machen. (abr)