Wolfsburg. Die Lage bei VW bleibt brisant: Eine bestimmte Sache betrifft nun die größte Fabrik des Automobilkonzerns.
Und das gilt für die VW-Mitarbeiter der Golf-Fertigung: Da läuft nämlich Ende des Jahres die Kurzarbeit aus, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet.
VW: Kurzarbeit muss ausgesetzt werden
Die Kurzarbeitregelung läuft für die Golf-Fertigung Ende des laufenden Jahres aus: Wie es für die Mannschaft in 2022 weitergeht, ist derzeit unklar. Denn die Gesetzeslage ist eindeutig: Nach Ablauf der Kurzarbeitsphase darf diese nicht mehr beantragt werden – und das für drei Monate!
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Ob dann noch ausreichend Arbeit für die Fertigung besteht, bleibt zum derzeitigen Zeitpunkt ebenfalls unbeantwortet – Arbeiten müssen die Mitarbeiter der Golf-Fertigung allerdings trotzdem.
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Info's zur Kurzarbeit im Überblick
- zehn Prozent der Betriebsmitarbeiter müssen mehr als zehn Prozent Entgeltausfall haben
- Überstunden müssen abgebaut worden sein
- Auszahlung von 60 Prozent des Netto-Entgelts
- Mitarbeiter mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent
- ab dem vierten Monat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden: Voraussetzung ist ein Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent
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Clusterverfahren bei VW
Der Automobilhersteller hat die Kurzarbeit in Clustern beantragt: Die Golf-Fertigung in Wolfsburg machte den Auftakt – somit läuft ihre Regelung als erstes aus, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet.
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Welche Probleme noch auf VW zukommen, was den Mitarbeitern Klarheit verschaffen könnte und wie es in der Tiguan-Fertigung bezüglich Kurzarbeit aussieht, erfährst du bei der Braunschweiger Zeitung. (jko)