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VW: Nach Betriebsratswahl-Hammer! Was die Entscheidung für Mitarbeiter bedeutet

VW: Nach Betriebsratswahl-Hammer! Was die Entscheidung für Mitarbeiter bedeutet

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© IMAGO / regios24

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Wolfsburg. 

Betriebsratswahl-Hammer bei VW!

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Betriebsratswahl im VW-Stammwerk in Wolfsburg für unwirksam erklärt. Doch was bedeutet diese Entscheidung eigentlich für die Mitarbeiter?

VW: Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für Mitarbeiter?

Einige Teilnehmer hatten sich nach der Wahl beschwert. Der Grund: Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl (mehr dazu liest du hier). Die Beschwerde landete vor Gericht und das mit einem ersten Erfolg. Das Arbeitsgericht hat die Wahl zumindest für anfechtbar erklärt.

Doch was bedeutet das für den jetzigen Betriebsrat rund um Daniela Cavallo? Und welche Konsequenzen hat die Entscheidung für Mitarbeiter? Erst einmal, betont ein Sprecher des Betriebsrates, bleibe alles beim Alten. Denn das Arbeitsgericht habe die Wahl zwar für unwirksam beziehungsweise anfechtbar erklärt, nicht aber für nichtig.

Das bedeute: „Der aktuelle Betriebsrat bleibt weiterhin wie gewohnt im Amt“, erklärt ein Sprecher weiter: „Alle bisherigen und künftigen Entscheidungen, Beschlüsse, Vereinbarungen etc. der Belegschaftsvertretung sind wirksam.“ Auch könnten Mitarbeiter weiterhin mit ihren Anliegen zu den Betriebsratsmitgliedern kommen – daran ändere sich nichts.

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So reagiert VW selbst auf die Entscheidung

Und welche Folgen hat die Entscheidung des Gerichts nun? Erst einmal diese, dass der Fall vor dem Landesarbeitsgericht lande. „Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen. Die gegenüber dem Arbeitsgericht Braunschweig vorgetragenen Gründe für eine angebliche Anfechtbarkeit der Wahl überzeugen unserer Einschätzung nach weiterhin nicht“, betont der Betriebsrat in einer Einordnung, die den Mitarbeitern im VW-Intranet zur Verfügung steht.

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Auch der Konzern selbst hat sich zu dem Vorgang geäußert. Seitens des Unternehmens heißt es: „Wir werden die Beschlussgründe nach Zugang auswerten und dann eine Klärung vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht anstreben.“

Kurzum: Alles bleibe in Wolfsburg beim alten, bis es eine rechtskräftige Entscheidung in der Berufungs- oder Revisionsinstanz gibt. (abr)