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VW: Mitarbeiter müssen Geld zurückzahlen – Konzern macht ihnen jetzt ein Angebot

Kurzarbeits-Chaos bei VW! Für einige Mitarbeiter hab es in den vergangenen Wochen schlechte Nachrichten. Alle Infos hier.

Kurzarbeiter-Chaos bei VW! (Archivbild)
© IMAGO / regios24

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Im Video siehst du, wer alles zu VW gehört.

Chaos bei VW!

Einige Mitarbeiter haben zu viel Geld von VW bekommen. Der Fehler ist allerdings jetzt erst aufgefallen. Der Konzern möchte, dass die Mitarbeiter das Geld zurückzahlen. Doch was ist, wenn sie das nicht auf der hohen Kante liegen haben? Dafür gibt es jetzt ein Angebot seitens des Konzerns.

VW: Der Grund für das Chaos

Das Problem ist in Zeiten der Kurzarbeit entstanden. Während der Corona-Pandemie mussten vor allem die Werker in Kurzarbeit geschickt werden. Die Mitarbeiter haben direkt Kurzarbeitsgeld bekommen – und genau da liegt das Problem. Denn das Geld gibt es laut Bundesagentur für Arbeit erst, wenn die Mitarbeiter alle freien Tage und Überstunden abgebaut haben. Bei Volkswagen läuft das über Langzeitkonten.

Doch der Konzern habe fälschlicherweise angenommen, dass die Langzeitkonten nichts mit dem Kurzarbeitsgeld zutun hätten. Die Folge: Mitarbeiter haben zu viel Geld bekommen. Geld, das Volkswagen jetzt zurückhaben will, um es selbst zurückzuüberweisen.


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VW kommt Mitarbeitern entgegen

Die Folge: Einige Mitarbeiter haben einen regelrechten Schock bekommen, als sie im September auf ihre Abrechnung geguckt haben. Denn so manch einer habe mehrere hundert Euro weniger bekommen.

Für den Betriebsrat ein Unding. Die Mitarbeiter hätten frühzeitig informiert werden müssen. Außerdem habe nicht jeder das Geld auf der hohen Kante liegen und könne es problemlos zurückzahlen.


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Genau diesen Mitarbeitern biete Volkswagen jetzt eine Lösung an, wie die „Wolfsburger Allgemeine Zeitung“ berichtet. Es gebe jetzt die Möglichkeit der Ratenzahlung. Und der Konzern hat noch eine gute Nachricht: Der Großteil der Umbuchungen sei bereits über die Bühne gegangen. Klingt ganz so, als wäre das Chaos bald Geschichte. (abr)