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VW steckt Niederlage ein – für einige Mitarbeiter könnte sich das auszahlen

Lohnkürzungen bei VW: Klagende Betriebsräte bekommen Recht! Hier mehr dazu!

VW hat vor Gericht eine Niederlage erlitten.
© IMAGO/Horst Galuschka

VW - das sind die Standorte in Deutschland

VW ist einer der größten Autobauer der Welt. Wir stellen die Standorte in Deutschland vor.

VW hat vor Gericht eine Schlappe kassiert!

Es ist ein Hin und Her: Urteil. Urteil kassiert. Kassiertes Urteil kassiert. In dem Fall geht es um die Gehälter dreier Ex-VW-Betriebsräte.

VW: Betriebsräte bekommen Recht

Das Trio hatte sich vor Gericht erfolgreich gegen Gehalts-Kürzungen in Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) gewehrt. Das Arbeitsgericht Braunschweig verurteilte VW am Mittwoch (5. Juli) in zwei Fällen dazu, den „finanziellen Nachteil“ der beiden Kläger wieder rückgängig zu machen. Auch in einem weiteren Fall in Emden verbuchte der Kläger einen Erfolg.

VW: Betriebsratschef Bernd Osterloh will, dass sein Unternehmen entscheidend vorankommt. (Symbolbild)
Auch Bernd Osterloh fand, dass ihm noch mehr Geld zusteht . (Symbolbild) Foto: Foto: imago images / Susanne Hübner

VW: BGH kippte Freisprüche

Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt. Der 6. Strafsenat stufte dabei in Leipzig ein Urteil des Landgerichts Braunschweig als lückenhaft ein, in dem es um die Bezüge mehrerer leitender Volkswagen-Betriebsräte ging – darunter Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh.

+++ Osterloh hört ein Jahr früher bei Traton auf – doch SO lange kassiert er noch Millionen +++

Aus dem Konzern-Umfeld hieß es später, dass eine höhere zweistellige Zahl von Betriebsratsmitgliedern von der engen Auslegung des BGH betroffen sei – und zwar über alle Gehaltsstufen hinweg. Um Änderungen komme man wohl nicht herum. In der ersten Instanz gab es nun drei Niederlagen. An weiteren Arbeitsgerichten, die für VW-Standorte zuständig sind, gibt es zahlreiche ähnliche Klagen, allein in Braunschweig mehr als 20.


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Aus diesen Verfahren erhoffen sich beide Seiten Herstellung von Rechtssicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit. Auch Beobachter von außen haben in dem Zusammenhang die seit vielen Jahren geltenden rechtlichen Bestimmungen als zu schwammig kritisiert. (dpa/red)