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VW verkündet Personal-Klatsche! Jetzt soll alles ganz schnell gehen

VW greift jetzt zu einer Maßnahme, die eigentlich nicht so schnell fallen sollte. Einige Mitarbeiter müssen jetzt überlegen, ob sie bleiben.

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© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Wolfsburg – das ist die VW-Stadt

Die ganze Welt kennt Wolfsburg - dank VW. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Wolfsburg im Jahr 1302. Gegründet wurde die Stadt 1938 als Sitz des Volkswagen-Werks.

Dass sich bei VW mit dem Performance-Programm einiges ändern soll, ist nichts Neues. Eine Maßnahme hat sich der Auto-Riese bis zum Schluss aufgehoben. Jetzt geht es einem Teil der Beschäftigten aber doch noch an den Kragen.

VW-Vorstand Gunnar Kilian hat klare Worte, damit ein weiteres Debakel bei diesem Personalabbau vermeidet wird.

VW: Performance-Programm geht weiter

Das Performance-Programm bei VW steht seit längerem vor der Tür. Einige Punkte sind schon mitten in der Umsetzung. Auch das Personal musste zittern, weil lange nicht klar war, ob und wieviele Stellen der Auto-Riese abbauen will. VW hat lange beschwichtigt. Eigentlich sollte es nur einen Einstellungsstopp geben. Das ist jetzt nicht mehr alles.

Der Einstellungsstopp in der Verwaltung sollte dafür sorgen, Personalkosten zu senken. Aber keine neuen Stellen mehr zu vergeben, scheint jetzt nicht mehr genug zu sein für den Auto-Riesen, wie die „Braunschweiger Zeitung“ berichtet. Der Konzern greift jetzt doch zum Personalabbau und bietet einigen Mitarbeiter in der Verwaltung einen Aufhebungsvertrag an, erklärt VW selbst in einer Mitteilung.

Stellenabbau bei VW

Ähnliche Aufhebungen gab es schon mal 1974 und 2006. In diesen Jahren hat VW unfreiwillig viele Mitarbeiter verloren, die eigentlich wichtig für den Konzern waren. Das hat auch für ordentlich Unmut in der Belegschaft gesorgt. VW-Vorstand Gunnar Kilian weiß um diese heikle Lage bescheid. „Wir haben uns bewusst gegen ein pauschales Aufhebungsvertragsangebot entschieden. Es ist klar, dass eine nachhaltige Personalkostensenkung nur dann wirken kann, wenn wir unsere Personalinstrumente gezielt und im Sinne der doppelten Freiwilligkeit einsetzen“, sagt er.


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Diese doppelte Freiwilligkeit bedeutet, dass Mitarbeiter und Unternehmen dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen. Konkret betrifft das Beschäftigte aus den Jahrgängen 1965, 1966 und 1967, schreibt die „Braunschweiger Zeitung“ weiter. Sie können mit diesen Verträgen jetzt noch früher in Altersteilzeit gehen. „Die großen ATZ-Potentiale sind der entscheidende Hebel für eine nachhaltige Personalkostensenkung in der Volkswagen AG. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits ausführlich in unseren Beratungscentern darüber informiert und für eine Altersregelung entschieden“, sagt VW-Vorstand Kilian. Alles zu den Personal-Plänen von VW, liest du bei der „Braunschweiger Zeitung“.