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Corona in Braunschweig: Das geht jetzt in der Löwenstadt – und das nicht!

Corona in Braunschweig: Das geht jetzt in der Löwenstadt – und das nicht!

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Die Stadt Braunschweig hat die neuen Corona-Regeln präzisiert. Seit Montag fährt das Leben wieder ganz langsam hoch... Foto: picture alliance/dpa | Stefan Jaitner

Braunschweig. 

Auch in Braunschweig gilt jetzt die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Woche umsetzt.

Im Wesentlichen gilt in Braunschweig bei der derzeitigen Inzidenzlage das gleiche wie in den meisten niedersächsischen Kommunen. Wir erklären dir, was in Braunschweig geht – und was nicht…

Braunschweig: Die Corona-Regeln im Überblick

Wichtig: Gemäß geltender Regeln können sich immer Veränderungen ergeben, wenn die Inzidenz unter 35 oder über 100 fällt – oder steigt. Beides deutet sich in Braunschweig momentan aber kurzfristig nicht an.

Neu sind die seit Montag gelockerten Kontaktbeschränkungen. Bei privaten Treffen im Freien oder Zuhause können sich maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren sind darin nicht eingerechnet, auch nicht Begleitungen oder Betreuungskräfte von Menschen mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Weitere Lockerungen sind erst möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 35 liegt. Das ist in Braunschweig nicht der Fall derzeit – seit Tagen liegt der Wert um die 50.

Braunschweig: Sport draußen und drinnen wieder möglich

Unter den genannten Kontaktregeln kannst du auch Sport machen – drinnen und draußen. Zwar bleiben die Sportstätten für die Angebote des Freizeit- und Amateursports noch geschlossen. Aber Individualsport ist weiterhin möglich.

Und für Kinder bis 14 Jahren wird die Nutzung der Anlagen unter freiem Himmel ermöglicht, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 20 Personen den Sport ausüben. Wichtig dabei: Die Zusammensetzung der Gruppe darf sich nicht ändern.

Zum Einzelhandel, der öffnen darf, gehören jetzt neben dem Blumenhandel auch der Buchhandel, Gartenmärkte und die Orthopädietechnik. In noch geschlossenen Bereichen des Einzelhandels sind die Beratung und der Verkauf, darunter auch Anproben vorbestellter Kleidungsstücke und Bemusterungen, zulässig nach vorheriger Anmeldung. Die Landesregierung hat genau diese Regeln am Dienstag noch einmal präzisiert – HIER entlang!

Zudem darf sich dabei in diesen Betrieben jeweils nur ein Kunde sowie eine Begleitperson auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Eine Dokumentation der Kundendaten ist kein Muss. Wie bisher auch schon, kannst du Produkte aus dem Einzelhandel oder Speisen aus der Gastronomie nach vorheriger Absprache abholen.

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Für körpernahe Dienstleistungen oder Körperpflege (Friseure, Kosmetikstudios, Massage, Fußpflege, Physiotherapie, Tattoostudios) sowie bei logopädischen Behandlungen gilt: Wenn der Kunde während der Behandlung nicht die ganze Zeit eine medizinische Maske tragen kann, dann muss er einen negativen Test (PCR, Schnelltest, Selbsttest) vorlegen – oder der Betrieb muss ihm einen Schnelltest vor Ort anbieten.

Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten, Museen und Galerien dürfen ab sofort wieder öffnen, allerdings auch nur nach vorheriger Anmeldung – und nur mit „maximal hälftiger Auslastung“ der Fläche.

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Die Stadt Braunschweig arbeitet derzeit an einem Umsetzungskonzept für das Städtische Museum. Die Städtische Bibliothek ist noch dicht, bereitet sich aber ebenfalls intensiv vor, um kurzfristig starten zu können. Die Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe bleibt bestehen.

Die neue Verordnung sieht zudem vor, dass sich Selbsthilfegruppen bis zu zehn Personen treffen können. Die Testpflicht für Besucher in Heimen ist in der neuen Verordnung noch einmal verschärft worden, so dass ab einer Inzidenz von über 35 – und das gilt ja derzeit für Braunschweig – weiter ein negativer Test vorliegen muss.

Braunschweig: Kitas wieder geöffnet

Der Normalbetrieb in Kitas ist seit Montag wieder erlaubt. Dabei gilt das Prinzip der Gruppentrennung. Bei den Schulen können die Jahrgänge 5 bis 7 sowie 12 in kleinen Gruppen ab dem 15. März wieder ins Wechselmodell (Szenario B) zurückkehren. Ab dem 22. März gilt das für alle Jahrgänge.

Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung können dagegen gemäß aktueller Landesverordnung noch nicht in Präsenz öffnen. Ermöglicht wird das aber für den praktischen Fahrunterricht, den Flugunterricht sowie für Erste-Hilfe-Schulungen im Rahmen des Erwerbs der Fahrerlaubnis.

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Da ein Großteil der für die kommende Zeit als Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen vorgesehenen weiteren Öffnungsschritte auf der Basis der Vorlage von negativen Testergebnissen erfolgen soll, ist in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vorgegeben, dass die nationale Teststrategie bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden soll.

Die Stadt Braunschweig hat bereits eine Task Force eingesetzt, um die Kapazitäten für Schnelltests deutlich ausweiten zu können. Erste Planungen liegen vor, damit den Bürgern flächendeckend in Braunschweig ein Schnelltest angeboten werden kann. Die konkrete Umsetzung wird jedoch erst möglich sein, wenn hierzu Vorgaben des Landes Niedersachsen vorliegen. (ck)