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Neue Corona-Verordnung: Das gilt jetzt in Braunschweig

Neue Corona-Verordnung: Das gilt jetzt in Braunschweig

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Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Braunschweig. 

Auch in Braunschweig gelten ab sofort die neuen Regeln des Infektionsschutzgesetzes, die die dritte Welle der Corona-Pandemie brechen sollen.

Das heißt, dass auch in Braunschweig verschärfte Bestimmungen gelten – sofern die Sieben-Tages-Inzidenz entsprechend hoch ist.

Neu ist, dass die maßgebliche Größe für die Bemessung der Sieben-Tages-Inzidenz die Zahlen des Robert-Koch-Instituts auf dessen Internetseite ist.

Braunschweig liegt unter 100er Wert

In Kommunen und Städten, deren Inzidenz über 100 liegt, greift die „Notbremse“. Die Inzidenz muss drei Tage hintereinander über 100 liegen – in Braunschweig ist das derzeit nicht der Fall. Seit zwei Tagen liegt die Löwenstadt unter der Schwelle.

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Deswegen gilt für Braunschweig und alle anderen „U-100er“ nicht das neue Bundesrecht, sondern das Landesrecht. In Niedersachsen ist das die Landesverordnung, die in aktualisierter Form ebenfalls ab sofort gilt. „Hochinzidenzkommunen“ gibt es nicht mehr. >> HIER geht’s zu aktuellen Landesverordnung!

Braunschweig: Terminshopping – keine Ausgangssperre

Für Braunschweig heißt das konkret: Es gelten jetzt erstmal wieder die Regelungen von vor einigen Wochen, als die Stadt ebenfalls eine Inzidenz von unter 100 hatte. Danach sind Zusammenkünfte nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt zulässig, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzuberechnen sind.

Für den Einzelhandel gilt Terminshopping (Click and meet) ohne Vorlage von negativem Testergebnis. Museen können grundsätzlich öffnen. Wichtig: Eine Ausgangssperre gilt in Braunschweig bis auf Weiteres nicht. >> Ausgangssperre in Niedersachsen: Diese Kommunen und Städte sind betroffen

Das gilt für die kleinsten Braunschweiger

Für Schulen und Kitas dagegen gelten in Braunschweig abweichende Regelungen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass die derzeitigen Beschränkungen (bei Schulen: Wechselunterricht nur für Grundschulen, Förderschulen und Abschlussklassen, bei Kitas: Nur Notbetrieb) aufgrund der bisherigen Hochinzidenz zunächst weiter gelten, bis die Allgemeinverfügung ausdrücklich aufgehoben wird. Dies ist frühestens nach fünf Tagen mit einer Inzidenz unter 100 möglich.

Die diesbezüglich in der Landesverordnung festgelegten fünf Tage seien ausdrücklich Werktage, wie die Stadt in einer späteren Mail am Samstag mitteilte. Der Sonntag zählt also nicht mit. Demzufolge wäre Szenario B in Braunschweig frühestens am Donnerstag möglich.

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Fünf Werktage mit einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 sind generell die Vorgabe, ab der eine Kommune, für die erst die Notbremse galt, dann unter die Regelungen des Landesrechts fällt.

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RKI-Zahlen weichen teils deutlich ab

Die Zahlen des RKI weichen zum Teil deutlich von den städtischen und auch den Landeszahlen ab. Das hängt damit zusammen, dass das RKI gemeldete Fälle im Nachhinein bestimmten Tagen zuordnet, etwa dem Tag des positiven Testergebnisses.

Das Gesundheitsamt Braunschweig dagegen meldet Fälle nach Meldung bei der Behörde, unabhängig davon, wann der Fall festgestellt wurde oder wann eine Person angegeben hat, dass sie Symptome entwickelt hat. >> HIER geht’s zur RKI-Karte!

Stadt Braunschweig veröffentlicht keine Zahlen mehr

Dies führt zu abweichenden Werten bei der Sieben-Tages-Inzidenz und bei den RKI-Zahlen auch zu Nachkorrekturen. Da die Zahlen des RKI maßgeblich sind und damit auch deren Datenerfassung, wird die Stadt Braunschweig künftig keine eigenen Zahlen mehr veröffentlichen und auf die RKI-Zahlen verweisen. (red)