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Braunschweig: „Ehrenmord“ in Salzgitter beschäftigt erneut das Gericht – aus diesem Grund

Braunschweig: „Ehrenmord“ in Salzgitter beschäftigt erneut das Gericht – aus diesem Grund

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Der „Ehrenmord“ in Salzgitter beschäftigt erneut das Gericht. DAS ist der Grund. (Archivbild) Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. 

Obwohl das Urteil schon längst gefallen ist, beschäftigt der „Ehrenmord“ aus Salzgitter erneut das Gericht in Braunschweig.

Diesmal befasst sich die 1. Strafkammer in Braunschweig als Schwurgerichtskammer mit dem „Ehrenmord“. Das Gericht soll die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld in diesem Fall neu bewerten.

Braunschweig: „Ehrenmord“ in Salzgitter erneut Thema vor Gericht

Dieser Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Weil seine Schwester „den Falschen“ liebte, hat ihr Bruder den Lebensgefährten im Januar 2019 auf einem Parkplatz in Salzgitter-Lebenstedt heimtückisch ermordet.

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Etwas mehr als ein Jahr später hat das Landgericht Braunschweig den Mann aus Salzgitter verurteilt – zu lebenslanger Haft. Außerdem hat das Schwurgericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Alle Infos zur damaligen Gerichtsverhandlung findest du HIER.

DAS wird vor Gericht verhandelt

Wenige Wochen nach der Urteilsverkündung wurde jedoch bekannt, dass die Verteidigung Revision eingelegt hat. Heißt: Der Fall wurde am Bundesgerichtshof (BGH) geprüft. Der BGH hat die Revision des Angeklagten allerdings weitestgehend verworfen. Die Folge: Die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wurde rechtskräftig.

Trotzdem muss jetzt die 1. Strafkammer als Schwurgerichtskammer noch einmal ran. Sie soll erneut bewerten, ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt.

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Das bedeutet „besondere Schwere der Schuld“

Doch was bedeutet es eigentlich, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird? In Deutschland sieht Paragraph 75a die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Heißt: Wenn 15 Jahre einer lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt sind, kann der Rest theoretisch zur Bewährung ausgesetzt werden. Welche Voraussetzungen es dafür braucht, erfährst du hier.

Wurde allerdings die besondere Schwere der Schuld festgestellt, geht das nicht so einfach. Kurzum: Die Wahrscheinlichkeit einer früheren Freilassung sinkt.

Dann kann die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden:

  • wenn die Tat beispielsweise besonders verwerflich war
  • wenn der Täter sehr brutal vorgegangen ist
  • wenn der Täter dem Opfer besonders große Qualen zugefügt hat

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Für die Neubewertung hat das Gericht in Braunschweig im Fall des „Ehrenmordes“ zwei Verhandlungstage angesetzt. Zeugen sind nicht geladen. (abr)