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Braunschweig: „Feuer und Benzin für euch“ – Neonazi muss nach Hass-Tiraden doch zittern

Braunschweig: „Feuer und Benzin für euch“ – Neonazi muss nach Hass-Tiraden doch zittern

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Neonazis wollen erneut in Braunschweig aufmarschieren. Und wieder dürfte ihr Plan nicht aufgehen. (Symbolbild) Foto: imago images / localpic

Braunschweig. 

Nach seinen mutmaßlichen Hasstiraden in Braunschweig gegenüber der Presse muss ein Neonazi jetzt doch zittern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hat weitere Ermittlungen gegen das Mitglied der Neonazi-Partei „Die Rechte“ eingeleitet.

Braunschweig: Generalstaatsanwaltschaft kippt Entscheidung

Mit ihrer Entscheidung geht die Generalstaatsanwaltschaft auf mehrere Beschwerden ein – und kippt so die bisherige Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Mitte Februar hatte die Staatsanwaltschaft entschieden, die Äußerungen seien weder als Bedrohung noch als Volksverhetzung strafbar. Der Tatbestand sei zwar „grenzwertig“, aber unterhalb der Schwelle des Justiziablen. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht es anders: Die Ermittlungen seien wiederaufzunehmen und fortzuführen, hieß es am Montag.

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Der 51-jährige Neonazi soll im vergangenen November am Rande einer Demo am Löwenwall Pressevertreter mit „Judenpresse“ und „Judenpack“ beschimpft haben. Außerdem soll er gesagt haben: „Feuer und Benzin für euch“. Davon gibt es auch mindestens ein Video. Das reiche für einen Anfangsverdacht in Sachen Volksverhetzung sowie Beleidigung, so die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.

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Die Behörde betont: „Diese Ermittlungen, bei denen alle maßgeblichen Umstände, wie die Intensität und Zielrichtung des verbalen Angriffs, die Art und Weise der Äußerungen und das subjektive Vorstellungsbild des Beschuldigten aufzuklären und zu würdigen sein werden, bleiben zunächst abzuwarten.“

Braunschweig: Das könnte dem Neonazi drohen

Noch gelte die Unschuldvermutung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig müsse prüfen, ob es für eine Anklage reicht – oder ob das Verfahren eingestellt werden muss. Volksverhetzern drohen drei Monate bis zu fünf Jahre Haft, für eine Beleidigung kann es Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe geben. (ck)